Lohnbuchhaltung
Löhne auslagern, Vorschriften einhalten
Die Lohnbuchhaltung ist wegen der strengen gesetzlichen Vorschriften besonders anspruchsvoll. Wir übernehmen sie komplett, inklusive Sozialversicherungen, Quellensteuer und GAV-Besonderheiten. Aus Dübendorf für Betriebe in Zürich und der ganzen Schweiz.
Grundgebühr und eine Person im Abo inklusive, jede weitere ab CHF 25.– pro Monat, exkl. MWST

Leistungen
Was wir für Sie übernehmen
Wir übernehmen die Lohnbuchhaltung komplett, inklusive Sozialversicherungen, Quellensteuer und GAV-Besonderheiten. Was dazugehört, klappt je Zeile auf.
Monatliche Lohnverarbeitung
Pünktliche und korrekte Lohnabrechnungen für Ihr Team, digital zugestellt.
Sozialversicherungen
AHV, IV, EO, ALV, FAK, BVG, UVG und KTG: alle Meldungen und Jahresabrechnungen.
Jahresdeklarationen
Lohnausweise und Jahresmeldungen an alle Stellen, fristgerecht.
Mutationen
Ein- und Austritte, Lohnänderungen, Pensenwechsel und Stammdatenpflege.
Quellensteuer
Abrechnung für Grenzgänger und Aufenthalter, inklusive Tarifprüfung.
Zahlungsvorbereitung
Die Lohnzahlungen liegen im E-Banking bereit. Freigeben können nur Sie.
Was bei den Löhnen wirklich Arbeit machtVier Dinge, die von aussen einfach aussehen und es nicht sind. Wer sie kennt, versteht auch, warum die Ansätze so aussehen, wie sie aussehen.
Gezählt werden Lohnausweise, nicht Köpfe
Massgebend sind alle im Kalenderjahr abgerechneten Mitarbeitenden, nicht der Bestand an einem Stichtag. Ein Betrieb mit vier Festangestellten und drei Sommeraushilfen hat am Jahresende sieben Lohnausweise, und genau danach richtet sich der Preis.
Stundenlohn ist aufwendiger als Monatslohn
Bei wechselnden Pensen kommen Ferien- und Feiertagsentschädigung, Anteil 13. Monatslohn und die Prüfung der Rapporte dazu. Deshalb der höhere Ansatz, nicht weil die Abrechnung anders aussieht.
Quellensteuer hat eigene Fristen und eigene Tarife
Der Tarif hängt von Zivilstand, Kinderzahl und Kanton ab und ändert jährlich. Die Abrechnung läuft je nach Kanton monatlich oder quartalsweise, unabhängig von Ihrer MWST-Periode.
Ausfälle machen die meiste Arbeit
Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Kurzarbeit: Lohnfortzahlung berechnen, Taggelder abrechnen, Differenzen verbuchen und mit der Versicherung abstimmen. Das ist der Teil, der intern am häufigsten liegen bleibt.
Vier Gründe, die Löhne abzugebenFehler sind teuer, Löhne sind vertraulich, Fristen warten nicht, und das Regelwerk ändert laufend.
Fehler sind teuer
Falsch abgerechnete Sozialversicherungen fallen oft erst bei der Revision auf, dann rückwirkend für mehrere Jahre.
Löhne sind vertraulich
In kleinen Betrieben will nicht jede Person Einblick in die Löhne der Kolleginnen und Kollegen haben. Extern ist das sauber getrennt.
Fristen warten nicht
Lohnausweise, Jahresdeklarationen und Quellensteuerabrechnungen haben feste Termine. Wir behalten sie im Blick.
Das Regelwerk ändert laufend
Beitragssätze, Grenzbeträge und Quellensteuertarife ändern jährlich. Wir arbeiten ohnehin damit.
Preise
Eine Person inklusive, dazu der Betrag je weitere Person
Die Lohnbuchhaltung verrechnen wir nicht in Paketen, der Preis setzt sich zusammen. Alle Ansätze exklusive MWST.
Grundgebühr und erste Person
Stammdaten, Sozialversicherungen, Lohnausweise und Jahresdeklarationen, dazu die Abrechnung für eine Person.
inklusivein jedem Treuhand-Abo
Jede weitere Person im Monatslohn
Der Normalfall: festes Pensum, gleichbleibender Lohn.
CHF 25.–pro Person und Monat
Jede weitere Person im Stundenlohn
Wechselnde Pensen, mit Ferien- und Feiertagsentschädigung.
CHF 30.–pro Person und Monat
Quellensteuerpflichtige Mitarbeitende
Zuschlag für Abrechnung und Meldung an den Kanton, auch für die erste Person, kein eigenes Paket.
CHF 35.–pro Person und Monat
Branchenkasse oder GAV
GastroSocial, Parifonds und paritätische Kommissionen anderer GAV.
CHF 30.–pro Monat
Ein Beispiel
Ein Betrieb mit 4 Mitarbeitenden im Monatslohn zahlt zum Treuhand-Abo 3 × CHF 25.– dazu, zusammen CHF 75.– pro Monat, exklusive MWST. Grundgebühr und die erste Person sind im Abo enthalten.
Kommen Stundenlöhner, Quellensteuer oder eine Branchenkasse dazu, rechnet der Preisrechner das in 2 Minuten durch, samt Buchhaltung, falls Sie beides abgeben möchten.
Preis berechnenMonatslohn oder Stundenlohn?Von aussen sieht beides gleich aus. In der Abrechnung ist es das nicht, und daher stammt auch der Unterschied im Ansatz oben.
Grundlage der Abrechnung
Monatslohn
Ein festes Pensum und ein gleichbleibender Betrag. Die Abrechnung ist jeden Monat dieselbe.
Stundenlohn
Erfasste Stunden aus Rapporten oder Zeiterfassung. Jeder Monat sieht anders aus.
Ferien und Feiertage
Monatslohn
Im Lohn enthalten. Ferienbezug ändert an der Abrechnung nichts.
Stundenlohn
Bei unregelmässigen Einsätzen als Zuschlag ausgewiesen, üblich sind 8,33 % bei 4 und 10,64 % bei 5 Wochen Ferien. Bei regelmässigem Pensum geht das nicht: Ferien mit Geld abzugelten verbietet Art. 329d Abs. 2 OR, solange das Arbeitsverhältnis dauert. Dann wird der Lohn bezahlt, wenn die Ferien bezogen werden.
13. Monatslohn
Monatslohn
Meist als dreizehnte Zahlung im Dezember oder in zwei Hälften.
Stundenlohn
Als laufender Zuschlag von 8,33 % auf den Stundenlohn, monatlich mitgerechnet.
Was monatlich anfällt
Monatslohn
Abrechnung erstellen, Zahlung vorbereiten. Bei Mutationen die Stammdaten anpassen.
Stundenlohn
Rapporte einlesen und prüfen, Zuschläge rechnen, Abrechnung erstellen, spürbar mehr Arbeit.
Wo Fehler passieren
Monatslohn
Bei Mutationen mitten im Monat und bei Lohnfortzahlung während Abwesenheiten.
Stundenlohn
Bei den Zuschlagssätzen, bei Überstunden und wenn Rapporte nachträglich korrigiert werden.
Unser Ansatz
Monatslohn
CHF 25.– pro Person und Monat.
Stundenlohn
CHF 30.– pro Person und Monat. Der Unterschied ist die Arbeit, nicht die Sorgfalt.
Viele Betriebe haben beides. Das ist kein Problem. Wir rechnen je Person nach der Lohnart ab, und im Preisrechner geben Sie schlicht beide Zahlen ein.

Wer rechnet ab
Ihre Löhne, vertraulich abgerechnet
Die Lohndaten bleiben in Ihrem eigenen System, wir arbeiten mit einem eigenen Zugang darin und geben nichts weiter. Zugriff hat nur, wer Ihr Mandat bearbeitet. Fragen Ihrer Mitarbeitenden zu Abzügen oder Lohnausweisen beantworten auf Wunsch wir.
Melanie GiangMitgründerin
Silvio BörlinMitgründer
EmiliaBuchhaltung und Löhne
OkiKI im Team
HarveyChief Happiness Officer
Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf · Mo–Fr 9–18 Uhr
Das ganze Team kennenlernenKundenstimmen
Was unsere Mandanten sagen
Echte Google-Rezensionen
Platin- und Einrichtungspartner
Die höchste Partnerstufe von bexio, verbunden mit laufender Zertifizierung. Im offiziellen Treuhänderverzeichnis gelistet.
Platin-PartnerIm bexio-Treuhänderverzeichnis gelistetRAB505484Zugelassene RevisionsexpertinIm Register der RevisionsaufsichtsbehördeBeide Einträge sind öffentlich. Ein Klick genügt, um sie zu prüfen.
Das Lohnjahr
Was wann passiert
Der Rhythmus bleibt, auch wenn Beitragssätze und Tarife jedes Jahr ändern. Konkrete Termine halten wir in der Vereinbarung fest. Hier steht, worauf Sie sich einstellen können.
Jeden Monat, samt Ein- und Austritten
Rapporte und Mutationen kommen zu uns, wir rechnen ab, Sie erhalten die Abrechnungen und geben die Zahlung im E-Banking frei. Fixer Ablauf, fixe Termine. Bei Ein- und Austritten kommen die An- und Abmeldung bei AHV, BVG und UVG und die Schlussabrechnung mit Ferienguthaben und anteiligem 13. Monatslohn dazu. Das läuft nebenher, nicht als Sonderauftrag.
Im Januar
Lohnausweise für alle im Vorjahr abgerechneten Mitarbeitenden, Jahresdeklaration an die Ausgleichskasse, Lohnsummenmeldungen an UVG und Krankentaggeld-Versicherer.
Wenn die Kasse prüft
Ausgleichskassen und Versicherungen kontrollieren periodisch. Wir stellen die Unterlagen zusammen und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Sie müssen nicht suchen.
Das Erstgespräch
Reden wir 30 Minuten über Ihre Buchhaltung
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns gemeinsam an, wo Ihr Betrieb heute Zeit verliert und was wir davon übernehmen können. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
Mit wem möchten Sie sprechen?
30 Minuten, unverbindlich, per Video oder bei uns in Dübendorf. Beide führen das Erstgespräch selbst.
Lieber per E-Mail? info@onaccounting.ch
Aus dem Blog
Die Auslagerung der Buchhaltung bei KMU
2 Minuten Lesezeit · Buchhaltung
- Die Auslagerung spart Kosten und Zeit, weil weder eine eigene Stelle noch deren Einarbeitung nötig ist.
- Sie bringt Fachwissen ins Haus, das aus vielen Mandaten in verschiedenen Branchen stammt.
- Der ehrliche Nachteil ist der Verlust an direkter Kontrolle über die Zahlen.
- Wer auslagert, klärt deshalb vorher, wo die Daten liegen, wer Zugriff hat und wie schnell er eine Antwort bekommt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie setzt sich der Preis zusammen?
Im Treuhand-Abo sind die Grundgebühr und die Abrechnung für eine Person enthalten. Jede weitere Person kostet CHF 25.– im Monatslohn und CHF 30.– im Stundenlohn, jeweils pro Monat. Ein Betrieb mit 4 Mitarbeitenden im Monatslohn zahlt also CHF 75.– pro Monat zum Abo dazu. Kommen Quellensteuer oder eine Branchenkasse dazu, rechnen wir die entsprechenden Zuschläge. Alle Beträge exklusive MWST.
Wie liefern wir die Stundenrapporte?
Wie es Ihnen passt: als Datei aus Ihrer Zeiterfassung, als Tabelle oder über die Software. Wir richten den Weg einmal ein, danach läuft es jeden Monat gleich.
Übernehmen Sie auch die Anmeldung bei den Sozialversicherungen?
Ja. Bei Ein- und Austritten melden wir Ihre Mitarbeitenden bei AHV, BVG und UVG an und ab. Bei Neugründungen richten wir die Anschlüsse von Grund auf ein.
Wir haben einen Gesamtarbeitsvertrag. Kennen Sie den?
Wir arbeiten regelmässig mit GAV-unterstellten Betrieben, vor allem aus Gebäudetechnik und Ausbaugewerbe. Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn und Parifonds-Beiträge sind für uns Routine.
Wer beantwortet Fragen unserer Mitarbeitenden zur Lohnabrechnung?
Auf Wunsch wir. Viele Betriebe leiten Fragen zu Abzügen oder Lohnausweisen direkt an uns weiter. Das entlastet die Geschäftsleitung, und die Antwort stimmt.
Arbeiten Sie nur mit Betrieben aus der Region?
Unser Büro steht in Dübendorf, viele Mandate kommen aus Zürich und dem Zürcher Oberland. Betreuen können wir Sie aus der ganzen Schweiz, weil Rapporte und Abrechnungen digital laufen.
Können Sie nur die Löhne machen, ohne die Buchhaltung?
Unter zwanzig Mitarbeitenden in der Regel nicht. In diesem Fall führen wir die Lohnbuchhaltung nur für Mandate, bei denen auch die Finanzbuchhaltung bei uns liegt. Der Grund ist fachlich: Lohnkonten, Abgrenzungen für Sozialversicherungen und die Lohnausweise müssen am Jahresende mit dem Abschluss übereinstimmen, und das ist nur zuverlässig, wenn beides in derselben Hand liegt. Ab ungefähr zwanzig Mitarbeitenden schauen wir es von Fall zu Fall an. Fragen Sie im Erstgespräch danach, dann sagen wir es Ihnen gleich.
Wie schützen Sie die Lohndaten unserer Mitarbeitenden?
Lohndaten gehören zu den Personendaten, bei denen besondere Sorgfalt gilt. Sie bleiben in Ihrem eigenen System, wir arbeiten mit einem eigenen Zugang darin und geben nichts weiter. Zugriff hat nur, wer Ihr Mandat bearbeitet. Zur Verschwiegenheit sind wir vertraglich verpflichtet, auch nach Mandatsende, und die Daten bearbeiten wir nach dem revidierten Datenschutzgesetz. In kleinen Betrieben ist das übrigens ein Argument für sich: Extern sieht niemand aus dem Team die Löhne der Kolleginnen und Kollegen.
Was passiert bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft?
Wir rechnen die Lohnfortzahlung, melden den Fall der zuständigen Versicherung, verbuchen die eingehenden Taggelder und gleichen die Differenz zum ausbezahlten Lohn ab. Das klingt einfacher, als es ist: Zwischen Anspruch, Wartefrist, Taggeldhöhe und dem, was Sie tatsächlich überweisen, liegen mehrere Rechnungen. Genau dieser Teil bleibt intern am häufigsten liegen.
Rechnen Sie auch Kurzarbeit ab?
Ja. Kurzarbeitsentschädigung braucht eigene Abrechnungen, eine getrennte Erfassung der Ausfallstunden und die Abstimmung mit dem, was die Arbeitslosenkasse zurückerstattet. Wir haben das eingerichtet und machen es mit. Den Antrag stellen allerdings Sie, weil er an Ihrem Betrieb hängt.
Was passiert, wenn jemand austritt?
Wir erstellen die Schlussabrechnung mit Ferienguthaben, anteiligem 13. Monatslohn und allfälligen Überstunden, melden die Person bei AHV, BVG und UVG ab und stellen den Lohnausweis für das laufende Jahr aus. Auf Wunsch prüfen wir auch, ob im Austrittsmonat noch Abzüge korrigiert werden müssen.
