Lohnbuchhaltung

Löhne auslagern, Vorschriften einhalten

Die Lohnbuchhaltung ist wegen der strengen gesetzlichen Vorschriften besonders anspruchsvoll. Wir übernehmen sie komplett, inklusive Sozialversicherungen, Quellensteuer und GAV-Besonderheiten. Aus Dübendorf für Betriebe in Zürich und der ganzen Schweiz.

Grundgebühr und eine Person im Abo inklusive, jede weitere ab CHF 25.– pro Monat, exkl. MWST

Abstrakte dreidimensionale Form aus nebeneinanderstehenden gerundeten Säulen

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Wir übernehmen die Lohnbuchhaltung komplett, inklusive Sozialversicherungen, Quellensteuer und GAV-Besonderheiten. Was dazugehört, klappt je Zeile auf.

  • Monatliche Lohnverarbeitung

    Pünktliche und korrekte Lohnabrechnungen für Ihr Team, digital zugestellt.

  • Sozialversicherungen

    AHV, IV, EO, ALV, FAK, BVG, UVG und KTG: alle Meldungen und Jahresabrechnungen.

  • Jahresdeklarationen

    Lohnausweise und Jahresmeldungen an alle Stellen, fristgerecht.

  • Mutationen

    Ein- und Austritte, Lohnänderungen, Pensenwechsel und Stammdatenpflege.

  • Quellensteuer

    Abrechnung für Grenzgänger und Aufenthalter, inklusive Tarifprüfung.

  • Zahlungsvorbereitung

    Die Lohnzahlungen liegen im E-Banking bereit. Freigeben können nur Sie.

Was bei den Löhnen wirklich Arbeit machtVier Dinge, die von aussen einfach aussehen und es nicht sind. Wer sie kennt, versteht auch, warum die Ansätze so aussehen, wie sie aussehen.

Gezählt werden Lohnausweise, nicht Köpfe

Massgebend sind alle im Kalenderjahr abgerechneten Mitarbeitenden, nicht der Bestand an einem Stichtag. Ein Betrieb mit vier Festangestellten und drei Sommeraushilfen hat am Jahresende sieben Lohnausweise, und genau danach richtet sich der Preis.

Stundenlohn ist aufwendiger als Monatslohn

Bei wechselnden Pensen kommen Ferien- und Feiertagsentschädigung, Anteil 13. Monatslohn und die Prüfung der Rapporte dazu. Deshalb der höhere Ansatz, nicht weil die Abrechnung anders aussieht.

Quellensteuer hat eigene Fristen und eigene Tarife

Der Tarif hängt von Zivilstand, Kinderzahl und Kanton ab und ändert jährlich. Die Abrechnung läuft je nach Kanton monatlich oder quartalsweise, unabhängig von Ihrer MWST-Periode.

Ausfälle machen die meiste Arbeit

Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Kurzarbeit: Lohnfortzahlung berechnen, Taggelder abrechnen, Differenzen verbuchen und mit der Versicherung abstimmen. Das ist der Teil, der intern am häufigsten liegen bleibt.

Vier Gründe, die Löhne abzugebenFehler sind teuer, Löhne sind vertraulich, Fristen warten nicht, und das Regelwerk ändert laufend.

Fehler sind teuer

Falsch abgerechnete Sozialversicherungen fallen oft erst bei der Revision auf, dann rückwirkend für mehrere Jahre.

Löhne sind vertraulich

In kleinen Betrieben will nicht jede Person Einblick in die Löhne der Kolleginnen und Kollegen haben. Extern ist das sauber getrennt.

Fristen warten nicht

Lohnausweise, Jahresdeklarationen und Quellensteuerabrechnungen haben feste Termine. Wir behalten sie im Blick.

Das Regelwerk ändert laufend

Beitragssätze, Grenzbeträge und Quellensteuertarife ändern jährlich. Wir arbeiten ohnehin damit.

Preise

Eine Person inklusive, dazu der Betrag je weitere Person

Die Lohnbuchhaltung verrechnen wir nicht in Paketen, der Preis setzt sich zusammen. Alle Ansätze exklusive MWST.

Grundgebühr und erste Person

Stammdaten, Sozialversicherungen, Lohnausweise und Jahresdeklarationen, dazu die Abrechnung für eine Person.

inklusivein jedem Treuhand-Abo

Jede weitere Person im Monatslohn

Der Normalfall: festes Pensum, gleichbleibender Lohn.

CHF 25.–pro Person und Monat

Jede weitere Person im Stundenlohn

Wechselnde Pensen, mit Ferien- und Feiertagsentschädigung.

CHF 30.–pro Person und Monat

Quellensteuerpflichtige Mitarbeitende

Zuschlag für Abrechnung und Meldung an den Kanton, auch für die erste Person, kein eigenes Paket.

CHF 35.–pro Person und Monat

Branchenkasse oder GAV

GastroSocial, Parifonds und paritätische Kommissionen anderer GAV.

CHF 30.–pro Monat

Ein Beispiel

Ein Betrieb mit 4 Mitarbeitenden im Monatslohn zahlt zum Treuhand-Abo 3 × CHF 25.– dazu, zusammen CHF 75.– pro Monat, exklusive MWST. Grundgebühr und die erste Person sind im Abo enthalten.

Kommen Stundenlöhner, Quellensteuer oder eine Branchenkasse dazu, rechnet der Preisrechner das in 2 Minuten durch, samt Buchhaltung, falls Sie beides abgeben möchten.

Preis berechnen
Monatslohn oder Stundenlohn?Von aussen sieht beides gleich aus. In der Abrechnung ist es das nicht, und daher stammt auch der Unterschied im Ansatz oben.

Grundlage der Abrechnung

Monatslohn

Ein festes Pensum und ein gleichbleibender Betrag. Die Abrechnung ist jeden Monat dieselbe.

Stundenlohn

Erfasste Stunden aus Rapporten oder Zeiterfassung. Jeder Monat sieht anders aus.

Ferien und Feiertage

Monatslohn

Im Lohn enthalten. Ferienbezug ändert an der Abrechnung nichts.

Stundenlohn

Bei unregelmässigen Einsätzen als Zuschlag ausgewiesen, üblich sind 8,33 % bei 4 und 10,64 % bei 5 Wochen Ferien. Bei regelmässigem Pensum geht das nicht: Ferien mit Geld abzugelten verbietet Art. 329d Abs. 2 OR, solange das Arbeitsverhältnis dauert. Dann wird der Lohn bezahlt, wenn die Ferien bezogen werden.

13. Monatslohn

Monatslohn

Meist als dreizehnte Zahlung im Dezember oder in zwei Hälften.

Stundenlohn

Als laufender Zuschlag von 8,33 % auf den Stundenlohn, monatlich mitgerechnet.

Was monatlich anfällt

Monatslohn

Abrechnung erstellen, Zahlung vorbereiten. Bei Mutationen die Stammdaten anpassen.

Stundenlohn

Rapporte einlesen und prüfen, Zuschläge rechnen, Abrechnung erstellen, spürbar mehr Arbeit.

Wo Fehler passieren

Monatslohn

Bei Mutationen mitten im Monat und bei Lohnfortzahlung während Abwesenheiten.

Stundenlohn

Bei den Zuschlagssätzen, bei Überstunden und wenn Rapporte nachträglich korrigiert werden.

Unser Ansatz

Monatslohn

CHF 25.– pro Person und Monat.

Stundenlohn

CHF 30.– pro Person und Monat. Der Unterschied ist die Arbeit, nicht die Sorgfalt.

Viele Betriebe haben beides. Das ist kein Problem. Wir rechnen je Person nach der Lohnart ab, und im Preisrechner geben Sie schlicht beide Zahlen ein.

Melanie Giang und Silvio Börlin, Gründerin und Gründer der Onaccounting AG, am Schreibtisch im Büro
Melanie Giang und Silvio Börlin

Wer rechnet ab

Ihre Löhne, vertraulich abgerechnet

Die Lohndaten bleiben in Ihrem eigenen System, wir arbeiten mit einem eigenen Zugang darin und geben nichts weiter. Zugriff hat nur, wer Ihr Mandat bearbeitet. Fragen Ihrer Mitarbeitenden zu Abzügen oder Lohnausweisen beantworten auf Wunsch wir.

  • Melanie GiangMitgründerin
  • Silvio BörlinMitgründer
  • EmiliaBuchhaltung und Löhne
  • OkiKI im Team
  • HarveyChief Happiness Officer

Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf · Mo–Fr 9–18 Uhr

Das ganze Team kennenlernen

Kundenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

Echte Google-Rezensionen

4,9 von 5 aus 26 Google-Bewertungen, Stand 10.10.2026

Die komplette Auslagerung der Buchhaltung an Onaccounting war für uns die richtige Entscheidung. Alles ist organisiert, transparent und zuverlässig.
Jelena LaurentGoogle-Rezension
Zuverlässig, transparent und professionell. Silvio nimmt sich Zeit für Fragen und erklärt komplexe Themen verständlich. Wir fühlen uns als Firma bestens aufgehoben.
Céline S.Google-Rezension
Kompetent, freundlich und effizient. Fragen wurden rasch beantwortet und alles wurde zuverlässig erledigt. Klare Empfehlung!
Tamara WunderlinGoogle-Rezension
Schnell, unkompliziert und professionell. Die Firmengründung lief absolut reibungslos.
Fabrizio BrescianiGoogle-Rezension
Super Team, sehr freundlich, professionell und engagiert! Kann ich nur weiter empfehlen
Andreas BrunGoogle-Rezension
Professionell und kompetent! Bin sehr zufrieden und kann die Firma nur weiterempfehlen.
Vanessa LutzGoogle-Rezension
Immer gut erreichbar und schnell im Antworten!
Sara FornasieroGoogle-Rezension
Super Service und sehr freundlich! Sehr zu empfehlen :)
RafaelaGoogle-Rezension
Top Service, danke vielmals!
Francesco AlbertiniGoogle-Rezension

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bexio

Platin- und Einrichtungspartner

Die höchste Partnerstufe von bexio, verbunden mit laufender Zertifizierung. Im offiziellen Treuhänderverzeichnis gelistet.

Das Lohnjahr

Was wann passiert

Der Rhythmus bleibt, auch wenn Beitragssätze und Tarife jedes Jahr ändern. Konkrete Termine halten wir in der Vereinbarung fest. Hier steht, worauf Sie sich einstellen können.

  1. Jeden Monat, samt Ein- und Austritten

    Rapporte und Mutationen kommen zu uns, wir rechnen ab, Sie erhalten die Abrechnungen und geben die Zahlung im E-Banking frei. Fixer Ablauf, fixe Termine. Bei Ein- und Austritten kommen die An- und Abmeldung bei AHV, BVG und UVG und die Schlussabrechnung mit Ferienguthaben und anteiligem 13. Monatslohn dazu. Das läuft nebenher, nicht als Sonderauftrag.

  2. Im Januar

    Lohnausweise für alle im Vorjahr abgerechneten Mitarbeitenden, Jahresdeklaration an die Ausgleichskasse, Lohnsummenmeldungen an UVG und Krankentaggeld-Versicherer.

  3. Wenn die Kasse prüft

    Ausgleichskassen und Versicherungen kontrollieren periodisch. Wir stellen die Unterlagen zusammen und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Sie müssen nicht suchen.

Das Erstgespräch

Reden wir 30 Minuten über Ihre Buchhaltung

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns gemeinsam an, wo Ihr Betrieb heute Zeit verliert und was wir davon übernehmen können. Danach wissen Sie, woran Sie sind.

Offerte anfordern

Mit wem möchten Sie sprechen?

30 Minuten, unverbindlich, per Video oder bei uns in Dübendorf. Beide führen das Erstgespräch selbst.

Lieber per E-Mail? info@onaccounting.ch

Aus dem Blog

Die Auslagerung der Buchhaltung bei KMU

2 Minuten Lesezeit · Buchhaltung

  • Die Auslagerung spart Kosten und Zeit, weil weder eine eigene Stelle noch deren Einarbeitung nötig ist.
  • Sie bringt Fachwissen ins Haus, das aus vielen Mandaten in verschiedenen Branchen stammt.
  • Der ehrliche Nachteil ist der Verlust an direkter Kontrolle über die Zahlen.
  • Wer auslagert, klärt deshalb vorher, wo die Daten liegen, wer Zugriff hat und wie schnell er eine Antwort bekommt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Im Treuhand-Abo sind die Grundgebühr und die Abrechnung für eine Person enthalten. Jede weitere Person kostet CHF 25.– im Monatslohn und CHF 30.– im Stundenlohn, jeweils pro Monat. Ein Betrieb mit 4 Mitarbeitenden im Monatslohn zahlt also CHF 75.– pro Monat zum Abo dazu. Kommen Quellensteuer oder eine Branchenkasse dazu, rechnen wir die entsprechenden Zuschläge. Alle Beträge exklusive MWST.

Wie liefern wir die Stundenrapporte?

Wie es Ihnen passt: als Datei aus Ihrer Zeiterfassung, als Tabelle oder über die Software. Wir richten den Weg einmal ein, danach läuft es jeden Monat gleich.

Übernehmen Sie auch die Anmeldung bei den Sozialversicherungen?

Ja. Bei Ein- und Austritten melden wir Ihre Mitarbeitenden bei AHV, BVG und UVG an und ab. Bei Neugründungen richten wir die Anschlüsse von Grund auf ein.

Wir haben einen Gesamtarbeitsvertrag. Kennen Sie den?

Wir arbeiten regelmässig mit GAV-unterstellten Betrieben, vor allem aus Gebäudetechnik und Ausbaugewerbe. Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn und Parifonds-Beiträge sind für uns Routine.

Wer beantwortet Fragen unserer Mitarbeitenden zur Lohnabrechnung?

Auf Wunsch wir. Viele Betriebe leiten Fragen zu Abzügen oder Lohnausweisen direkt an uns weiter. Das entlastet die Geschäftsleitung, und die Antwort stimmt.

Arbeiten Sie nur mit Betrieben aus der Region?

Unser Büro steht in Dübendorf, viele Mandate kommen aus Zürich und dem Zürcher Oberland. Betreuen können wir Sie aus der ganzen Schweiz, weil Rapporte und Abrechnungen digital laufen.

Können Sie nur die Löhne machen, ohne die Buchhaltung?

Unter zwanzig Mitarbeitenden in der Regel nicht. In diesem Fall führen wir die Lohnbuchhaltung nur für Mandate, bei denen auch die Finanzbuchhaltung bei uns liegt. Der Grund ist fachlich: Lohnkonten, Abgrenzungen für Sozialversicherungen und die Lohnausweise müssen am Jahresende mit dem Abschluss übereinstimmen, und das ist nur zuverlässig, wenn beides in derselben Hand liegt. Ab ungefähr zwanzig Mitarbeitenden schauen wir es von Fall zu Fall an. Fragen Sie im Erstgespräch danach, dann sagen wir es Ihnen gleich.

Wie schützen Sie die Lohndaten unserer Mitarbeitenden?

Lohndaten gehören zu den Personendaten, bei denen besondere Sorgfalt gilt. Sie bleiben in Ihrem eigenen System, wir arbeiten mit einem eigenen Zugang darin und geben nichts weiter. Zugriff hat nur, wer Ihr Mandat bearbeitet. Zur Verschwiegenheit sind wir vertraglich verpflichtet, auch nach Mandatsende, und die Daten bearbeiten wir nach dem revidierten Datenschutzgesetz. In kleinen Betrieben ist das übrigens ein Argument für sich: Extern sieht niemand aus dem Team die Löhne der Kolleginnen und Kollegen.

Was passiert bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft?

Wir rechnen die Lohnfortzahlung, melden den Fall der zuständigen Versicherung, verbuchen die eingehenden Taggelder und gleichen die Differenz zum ausbezahlten Lohn ab. Das klingt einfacher, als es ist: Zwischen Anspruch, Wartefrist, Taggeldhöhe und dem, was Sie tatsächlich überweisen, liegen mehrere Rechnungen. Genau dieser Teil bleibt intern am häufigsten liegen.

Rechnen Sie auch Kurzarbeit ab?

Ja. Kurzarbeitsentschädigung braucht eigene Abrechnungen, eine getrennte Erfassung der Ausfallstunden und die Abstimmung mit dem, was die Arbeitslosenkasse zurückerstattet. Wir haben das eingerichtet und machen es mit. Den Antrag stellen allerdings Sie, weil er an Ihrem Betrieb hängt.

Was passiert, wenn jemand austritt?

Wir erstellen die Schlussabrechnung mit Ferienguthaben, anteiligem 13. Monatslohn und allfälligen Überstunden, melden die Person bei AHV, BVG und UVG ab und stellen den Lohnausweis für das laufende Jahr aus. Auf Wunsch prüfen wir auch, ob im Austrittsmonat noch Abzüge korrigiert werden müssen.