Domiziladresse
Domiziladresse in Zürich: was sich 2026 geändert hat
Vorweg, damit Sie nicht weitersuchen müssen: Wir bieten selbst keine Domiziladresse mehr an. Was wir Ihnen geben können, ist die Einordnung: was seit Oktober gilt, woran Sie einen brauchbaren Anbieter erkennen und wann Sie gar keinen brauchen.

Checkliste
Woran Sie einen brauchbaren Anbieter erkennen
Sechs Fragen, die Sie vor dem Vertrag stellen sollten. Sie kosten 10 Minuten und ersparen im Zweifel einen Umzug der Gesellschaft.
Ist der Anbieter einer SRO angeschlossen?
Seit dem 1. Oktober 2026 braucht ein berufsmässiger Domizilanbieter den Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation. Wer schon vorher Domizile angeboten hat, muss das Gesuch bis 1. Dezember 2026 einreichen und darf bis zum Entscheid nur die bestehenden Geschäftsbeziehungen weiterführen, also keine neuen Kunden aufnehmen. Fragen Sie nach der Organisation und lassen Sie sich den Anschluss bestätigen. Ein Anbieter, der die Frage nicht beantworten kann, ist nicht vorbereitet.
Werden Sie überhaupt identifiziert?
Wer Ihnen eine Adresse ohne Ausweiskopie und ohne Frage nach der wirtschaftlichen Berechtigung verkauft, erfüllt seine Pflichten nicht. Das wirkt bequem, bis der Anbieter die Tätigkeit aufgeben muss und Sie kurzfristig einen neuen Sitz brauchen.
Ist die Adresse handelsregistertauglich?
Für eine c/o-Adresse verlangt das Handelsregisteramt eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters (Art. 117 Abs. 3 HRegV). Lassen Sie sich vor der Gründung bestätigen, dass der Anbieter diese Erklärung ausstellt. Eine Rückweisung kostet Zeit und Gebühren.
Was passiert mit der Post?
Entgegennahme, Scannen, Weiterleitung, Abholung: Der Unterschied zwischen den Angeboten ist gross. Wichtig sind die Fristen. Eine Mahnung oder eine Verfügung nützt Ihnen wenig, wenn sie 2 Wochen liegen bleibt.
Wie viele Gesellschaften sitzen dort?
Banken, Versicherungen und Behörden schauen darauf. Eine Adresse mit hunderten Einträgen kann die Kontoeröffnung erschweren und Rückfragen nach sich ziehen.
Was kostet der Ausstieg?
Bleibt die Gesellschaft in derselben Gemeinde, genügt eine Anmeldung der neuen Adresse beim Handelsregister. Wechselt sie die Gemeinde, ist es eine Sitzverlegung mit Statutenänderung und öffentlicher Beurkundung. Klären Sie vorher, wie eine Kündigung abläuft und wer die Kosten trägt.
Rechtslage
Was sich am 1. Oktober 2026 geändert hat
Das Parlament hat die Revision des Geldwäschereigesetzes im September 2025 verabschiedet, in Kraft ist sie seit dem 1. Oktober 2026. Für Domiziladressen ist das die grösste Änderung seit Jahren.
Domizilanbieter sind GwG-unterstellt
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes gelten Anbieter, die berufsmässig Domiziladressen stellen, als Beraterinnen und Berater. Erfasst ist bereits das blosse Bereitstellen einer Adresse oder von Räumen als Domizil oder Sitz für mehr als 6 Monate, ohne jede weitere Leistung, und zwar für operative Gesellschaften genauso wie für reine Sitzgesellschaften (Art. 2 Abs. 3ter GwG).
Sorgfalts- und Meldepflichten
Der Anbieter muss Sie identifizieren, die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen, Gegenstand und Zweck der Geschäftsbeziehung festhalten und alles dokumentieren (Art. 8b GwG). Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei muss er Meldung erstatten.
Anschluss an eine SRO
Wer die Leistung berufsmässig anbietet, muss sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen und für die Ausbildung seines Personals und interne Kontrollen sorgen (Art. 8d GwG). Den Anschluss können Sie überprüfen. Fragen Sie danach.
Dazu das Transparenzregister
Am selben Datum ist das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen in Kraft getreten. Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen an ein nicht öffentliches Bundesregister melden.
Für Sie als Kundin oder Kunde heisst das vor allem eines: Der Anbieter muss Sie identifizieren und feststellen, wer an Ihrer Gesellschaft wirtschaftlich berechtigt ist. Wer das nicht tut, arbeitet nicht regelkonform, und darauf sollten Sie Ihren Firmensitz nicht bauen.
Warum wir keine Domiziladresse mehr anbietenDie Leistung gehörte bis 2026 zu unserem Angebot, meist als Ergänzung zu einer Gründung oder einem Treuhandmandat.
Mit der GwG-Revision wird aus dieser Leistung eine eigene regulatorische Baustelle: Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation, Identifizierung und Dokumentation bei jeder Kundin und jedem Kunden, Ausbildung des Personals und interne Kontrollen.
Für ein Büro unserer Grösse steht dieser Aufwand in keinem Verhältnis zu einer Nebenleistung. Und die Alternative, sie halbherzig weiterzuführen und zu hoffen, dass niemand hinschaut, kommt für uns nicht infrage. Die Onaccounting AG ist als Revisionsexpertin zugelassen; wir können nicht bei einer Leistung die Standards senken, die wir bei allen anderen hochhalten.
Wobei wir Ihnen weiterhelfenWer eine Domiziladresse sucht, gründet meist gerade oder führt eine Schweizer Gesellschaft aus dem Ausland. Bei beidem sind Sie bei uns richtig.
- FirmengründungVon der Rechtsform über die Statuten bis zum Handelsregistereintrag. Die Adresse bringen Sie mit, den Rest übernehmen wir.
- VR-MandatWenn Sie im Ausland wohnen: Eine Schweizer AG oder GmbH muss durch eine Person mit Schweizer Wohnsitz vertreten werden können. In einer AG übernehmen wir diese Rolle.
- FiskalvertretungFür ausländische Unternehmen mit Schweizer Mehrwertsteuerpflicht. Dort ist die Vertretung gesetzlich verlangt und gehört zu unserem Kerngeschäft.
- Treuhand-AboBuchhaltung, Löhne, MWST, Abschluss und Steuern für Ihre Schweizer Gesellschaft, zum festen Monatsbetrag.

Ihr Team
Wir gehen die Frage mit Ihnen durch
Wir führen keine Liste und vermitteln nicht gegen Provision. Was wir tun können, ist im Erstgespräch mit Ihnen durchzugehen, ob Sie überhaupt eine Domiziladresse brauchen und welche Fragen Sie einem Anbieter stellen sollten. Häufig lässt sich die Anforderung auch anders lösen.
Melanie GiangMitgründerin
Silvio BörlinMitgründer
EmiliaBuchhaltung und Löhne
OkiKI im Team
HarveyChief Happiness Officer
Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf · Mo–Fr 9–18 Uhr
Das ganze Team kennenlernenKundenstimmen
Was unsere Mandanten sagen
Echte Google-Rezensionen
Platin- und Einrichtungspartner
Die höchste Partnerstufe von bexio, verbunden mit laufender Zertifizierung. Im offiziellen Treuhänderverzeichnis gelistet.
Platin-PartnerIm bexio-Treuhänderverzeichnis gelistetRAB505484Zugelassene RevisionsexpertinIm Register der RevisionsaufsichtsbehördeBeide Einträge sind öffentlich. Ein Klick genügt, um sie zu prüfen.
Ablauf
Von der Adresse zum Handelsregistereintrag
Drei Schritte. Ob Sie überhaupt einen Anbieter brauchen, gehen wir gern im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Klären, ob Sie einen Anbieter brauchen
Für den Handelsregistereintrag braucht jede Gesellschaft an ihrem Sitz eine Adresse, unter der sie erreichbar ist. Eigene Büroräume sind nicht nötig, eine c/o-Adresse genügt, wenn die Domizilhalterin oder der Domizilhalter dafür eine Erklärung abgibt. Wer bereits Räume in der Schweiz hat oder hier wohnt, braucht gar keinen Anbieter.
Den Anbieter prüfen
Fragen Sie vor dem Vertrag, ob der Anbieter einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen ist, ob er Sie identifiziert und was mit der Post passiert. Lassen Sie sich vor der Gründung bestätigen, dass er die Erklärung für das Handelsregister ausstellt.
Gründen, den Rest übernehmen wir
Von der Rechtsform über die Statuten bis zum Handelsregistereintrag: Die Adresse bringen Sie mit, den Rest übernehmen wir. Wohnen Sie im Ausland, übernehmen wir in einer AG mit einem VR-Mandat die Rolle der Person mit Schweizer Wohnsitz. Bei einer reinen Sitzgesellschaft ohne eigene Tätigkeit sagen wir ab.
Das Erstgespräch
Reden wir 30 Minuten über Ihr Firmendomizil
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns gemeinsam an, wo Ihr Betrieb heute Zeit verliert und was wir davon übernehmen können. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
Mit wem möchten Sie sprechen?
30 Minuten, unverbindlich, per Video oder bei uns in Dübendorf. Beide führen das Erstgespräch selbst.
Lieber per E-Mail? info@onaccounting.ch
Aus dem Blog
Als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen
3 Minuten Lesezeit · Gründung, Recht
- Eine Firma zu besitzen und persönlich in der Schweiz zu arbeiten sind unterschiedliche Fragen. Prüfen Sie beide Voraussetzungen.
- EU-/EFTA-Staatsangehörige müssen ihre selbständige Tätigkeit gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.
- Bei Drittstaatsangehörigen hängen die Voraussetzungen auch vom bestehenden Aufenthaltsstatus ab.
- Eine GmbH oder AG muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Bieten Sie eine Domiziladresse an?
Nein, wir bieten keine Domiziladresse mehr an. Der Grund ist die Revision des Geldwäschereigesetzes, die am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten ist: Seither gelten berufsmässige Domizilanbieter als Beraterinnen und Berater, mit Sorgfalts- und Meldepflichten, Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation und Ausbildung des Personals. Für eine Nebenleistung steht dieser Aufwand in keinem Verhältnis, und eine Leistung halbherzig anzubieten, kommt für uns nicht infrage.
Braucht eine Schweizer Firma zwingend eine Adresse im Inland?
Ja. Jede im Handelsregister eingetragene Gesellschaft braucht an ihrem Sitz eine Adresse, unter der sie erreichbar ist, unabhängig von der Rechtsform (Art. 117 Abs. 2 HRegV). Eigene Büroräume sind nicht nötig. Eine sogenannte c/o-Adresse genügt; dafür verlangt das Handelsregisteramt eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters. Wer bereits Räume in der Schweiz hat oder hier wohnt, braucht gar keinen Anbieter.
Ersetzt ein VR-Mandat die Geschäftsadresse?
Nein, das sind zwei verschiedene Anforderungen. Eine Schweizer AG oder GmbH muss durch mindestens eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. In einer AG übernehmen wir diese Rolle mit einem Verwaltungsratsmandat. Eine GmbH hat keinen Verwaltungsrat; dort muss diese Person eine Geschäftsführerin, ein Geschäftsführer, eine Direktorin oder ein Direktor sein. Davon unabhängig braucht die Gesellschaft eine Adresse für den Handelsregistereintrag. Beides zusammen kann derselbe Anbieter leisten, muss es aber nicht.
Fällt jeder Domizilanbieter unter das Geldwäschereigesetz?
Erfasst ist, wer berufsmässig Adressen oder Räume als Domizil oder Sitz bereitstellt, und zwar für mehr als 6 Monate (Art. 2 Abs. 3ter GwG). Berufsmässig ist die Tätigkeit, wenn sie selbstständig und auf dauernden Erwerb ausgerichtet ist. In jedem Fall gilt sie als berufsmässig, unter anderem ab einem Bruttoerlös von mehr als CHF 50'000.– oder bei mehr als 20 Kundinnen und Kunden pro Kalenderjahr (Art. 12f GwV).
Können Sie uns einen Anbieter empfehlen?
Wir führen keine Liste und vermitteln nicht gegen Provision. Was wir tun können: im Erstgespräch mit Ihnen durchgehen, ob Sie überhaupt eine Domiziladresse brauchen und welche Fragen Sie einem Anbieter stellen sollten. Häufig lässt sich die Anforderung auch anders lösen. Die wichtigsten Fragen stehen weiter oben auf dieser Seite.
Gründen Sie auch Sitzgesellschaften?
Operative Gesellschaften gründen wir, also solche, die ein Geschäft betreiben. Eine Holding, die operative Tochtergesellschaften hält, zählt für uns dazu. Bei einer reinen Sitzgesellschaft ohne eigene Tätigkeit sagen wir ab. Der Grund liegt im revidierten Geldwäschereigesetz: Die Mitwirkung bei der Gründung nicht operativer Rechtseinheiten ist seit dem 1. Oktober 2026 eine unterstellungspflichtige Tätigkeit mit eigenen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten. Für diesen Bereich sind wir nicht eingerichtet.
Wir wohnen im Ausland. Können wir trotzdem eine Schweizer Firma gründen?
Ja. Bei einer GmbH oder AG muss allerdings mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz eingetragen sein. Bei einer AG übernehmen wir diese Rolle bei Bedarf mit einem Verwaltungsratsmandat, und zwar in Gesellschaften, die ein Geschäft betreiben, nicht in reinen Sitzgesellschaften. Was sonst noch zu beachten ist, steht ausführlich in unserem Beitrag «Als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen»: Bewilligungen, Personenfreizügigkeit, Kapitalherkunft.
Ersetzt eine Fiskalvertretung die Domiziladresse?
Nein. Eine Fiskalvertretung brauchen ausländische Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz in der Regel, damit sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren können. Sie begründet keinen Sitz in der Schweiz und betrifft ausschliesslich die Mehrwertsteuer. Diese Vertretung übernehmen wir, sie gehört zu unserem Kerngeschäft.
Was hat das Transparenzregister damit zu tun?
Am selben Datum wie die Revision des Geldwäschereigesetzes, am 1. Oktober 2026, ist das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen in Kraft getreten. Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen an ein nicht öffentliches Bundesregister melden. Die Fristen und Einzelheiten stehen in unserem Beitrag zum Transparenzregister.
Was passiert im Erstgespräch?
30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns Ihre Ausgangslage an: Belegvolumen, Software, Mitarbeitende, was Sie heute selbst machen, und sagen Ihnen, was wir sehen. Auch dann, wenn die Antwort lautet, dass Sie bei uns nicht am richtigen Ort sind.
