Jahresabschluss

Ihr Jahresabschluss, fachgerecht nach OR

Sie möchten Ihren Jahresabschluss erstellen lassen, von den Abschlussbuchungen bis zur Steuererklärung? Wir erledigen ihn vollständig und revisionstauglich, auch dann, wenn Sie die laufende Buchhaltung selbst führen. Auf Wunsch direkt in Ihrem bexio.

ab CHF 2950.– inkl. Steuererklärung, exkl. MWST

Abstrakte dreidimensionale Form eines in sich geschlossenen Rings

Leistungen

Was zum Jahresabschluss gehört

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss vollständig und die Steuererklärung koordiniert dazu, auch wenn Sie die laufende Buchhaltung selbst führen. Was dazugehört, klappt je Zeile auf.

  • Abschlussbuchungen

    Abgrenzungen, Abschreibungen und Rückstellungen fachgerecht verbucht.

  • Bankkontenabstimmung

    Alle Konten auf den Stichtag abgestimmt und dokumentiert.

  • MWST-Umsatzabstimmung

    Jährlicher Abgleich Ihrer Umsätze mit den eingereichten MWST-Abrechnungen, gesetzlich vorgeschrieben.

  • Lohnbuchhaltungsabstimmung

    Lohnkonten und Sozialversicherungen gegen die Jahresmeldungen abgeglichen.

  • Abschluss nach OR

    Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang nach Schweizer Rechnungslegungsvorschriften, revisionstauglich aufbereitet.

  • GV-Protokoll

    Entwurf des Generalversammlungsprotokolls inklusive.

  • Steuererklärung

    Koordiniert mit dem Abschluss erstellt und eingereicht, damit beides zusammenpasst.

  • Entscheidungsgrundlage

    Saubere Zahlen als Basis für Ihre unternehmerischen Entscheide.

Woraus die Jahresrechnung bestehtBilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Dazu Geldflussrechnung und Lagebericht, wenn die Gesellschaft ordentlich geprüft wird oder Banken und Investoren sie verlangen.

Bilanz

Vermögen und Schulden auf den Stichtag.

Erfolgsrechnung

Aufwand und Ertrag des Geschäftsjahres.

Anhang

Erläuterungen, die das OR vorschreibt.

Optional: Geldflussrechnung und Lagebericht

Pflicht für Gesellschaften, die von Gesetzes wegen ordentlich geprüft werden (Art. 961 OR), sonst auf Wunsch von Banken und Investoren.

Pflicht und Kür beim JahresabschlussWer zur Jahresrechnung nach OR verpflichtet ist und wann sich ein freiwilliger Abschluss lohnt.

AG und GmbH

Juristische Personen sind zur Jahresrechnung nach OR verpflichtet.

Einzelfirmen ab CHF 500'000 Umsatz

Auch Personengesellschaften ab dieser Schwelle unterliegen der Pflicht.

Freiwilliger Abschluss

Auch für kleinere Unternehmen sinnvoll, etwa für Banken oder Investoren.

Was für Ihre Rechtsform giltDer Unterschied ist grösser, als viele denken, und er hängt bei Einzelfirmen an einer Umsatzschwelle, die man im guten Jahr schnell überschreitet.

AG und GmbH

Immer eine vollständige Jahresrechnung nach OR: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Unabhängig von Umsatz und Grösse und auch im ersten Geschäftsjahr.

Einzelfirma bis CHF 500'000 Umsatz

Es genügt eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage, die sogenannte Milchbüechlirechnung. Kein Anhang, keine doppelte Buchhaltung. Für die Steuererklärung braucht es sie trotzdem sauber.

Einzelfirma ab CHF 500'000 Umsatz

Ab dieser Schwelle gelten dieselben Regeln wie für juristische Personen: doppelte Buchhaltung und Jahresrechnung nach OR. Der Wechsel kommt oft unerwartet, weil der Umsatz eines guten Jahres zählt.

Freiwillig, aber sinnvoll

Wer eine Finanzierung sucht, ein Geschäft verkaufen will oder Partner ins Boot holt, braucht belastbare Zahlen. Ein freiwilliger Abschluss nach OR ist dafür die übliche Grundlage.

Welche Schwelle wann greift, steht ausführlich im Beitrag «Buchführungspflicht in der Schweiz». Dort steht auch, warum CHF 100'000 etwas ganz anderes bedeutet als CHF 500'000 und weshalb der Wechsel fast immer ein Jahr zu spät auffällt.

Wenn Ihre Buchhaltung in bexio läuftAls bexio-Platin-Partner buchen wir den Abschluss direkt in Ihrem System. Das spart den Umweg über Exporte, und Sie sehen jede Buchung dort, wo Sie ohnehin arbeiten.

Keine Datenübertragung

Wir arbeiten direkt in Ihrem bexio. Nichts wird exportiert, umkopiert oder doppelt erfasst.

Sie sehen jeden Schritt

Die Abschlussbuchungen stehen in Ihrem System, nachvollziehbar, nicht in einer fremden Software.

Zugang in zwei Klicks

Wir arbeiten mit einem eigenen Treuhänder-Zugang. Den geben Sie frei, ohne etwas umzustellen.

Einstellungs-Review inklusive

Was uns beim Abschluss an Ihrer Einrichtung auffällt, sagen wir Ihnen, damit das nächste Jahr einfacher wird.

Noch nicht auf bexio? Über uns erhalten Sie 50 % Rabatt auf das erste Lizenzjahr. Mehr dazu auf der Seite zur bexio-Buchhaltung.

Preise

Was der Abschluss kostet

Führen Sie die Buchhaltung selbst, offerieren wir den Abschluss nach einem ersten Blick hinein. Führen wir sie das Jahr über, ist er im Abo enthalten.

Jahresabschluss

Sie führen die laufende Buchhaltung selbst

ab CHF2950.–

  • Abschlussbuchungen und Abstimmungen
  • Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang nach OR
  • Steuererklärung der juristischen Person
  • MWST-Umsatzabstimmung
  • Entwurf des GV-Protokolls
  • Review Ihrer bexio-Einstellungen
Offerte anfragen

Im Treuhand-Abo

Wir führen Ihre Buchhaltung das Jahr über

ab CHF290.–pro Monat

  • Jahresrechnung nach OR inklusive Abschlussbuchungen
  • Steuererklärung für GmbH und AG
  • Kein Zusatzposten am Jahresende
Zum Treuhand-Abo

Alle Preise exkl. MWST.

Melanie Giang und Silvio Börlin, Gründerin und Gründer der Onaccounting AG, am Schreibtisch im Büro
Melanie Giang und Silvio Börlin

Ihr Team

Abschluss und Steuern aus einer Hand

Abschluss und Steuererklärung erstellen wir koordiniert, damit beides zusammenpasst. Jeden Sonderfall, jede Abgrenzung und jede Frage beurteilt ein Mensch aus unserem Team.

  • Melanie GiangMitgründerin
  • Silvio BörlinMitgründer
  • EmiliaBuchhaltung und Löhne
  • OkiKI im Team
  • HarveyChief Happiness Officer

Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf · Mo–Fr 9–18 Uhr

Das ganze Team kennenlernen

Kundenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

Echte Google-Rezensionen

4,9 von 5 aus 26 Google-Bewertungen, Stand 10.10.2026

Die komplette Auslagerung der Buchhaltung an Onaccounting war für uns die richtige Entscheidung. Alles ist organisiert, transparent und zuverlässig.
Jelena LaurentGoogle-Rezension
Zuverlässig, transparent und professionell. Silvio nimmt sich Zeit für Fragen und erklärt komplexe Themen verständlich. Wir fühlen uns als Firma bestens aufgehoben.
Céline S.Google-Rezension
Kompetent, freundlich und effizient. Fragen wurden rasch beantwortet und alles wurde zuverlässig erledigt. Klare Empfehlung!
Tamara WunderlinGoogle-Rezension
Schnell, unkompliziert und professionell. Die Firmengründung lief absolut reibungslos.
Fabrizio BrescianiGoogle-Rezension
Super Team, sehr freundlich, professionell und engagiert! Kann ich nur weiter empfehlen
Andreas BrunGoogle-Rezension
Professionell und kompetent! Bin sehr zufrieden und kann die Firma nur weiterempfehlen.
Vanessa LutzGoogle-Rezension
Immer gut erreichbar und schnell im Antworten!
Sara FornasieroGoogle-Rezension
Super Service und sehr freundlich! Sehr zu empfehlen :)
RafaelaGoogle-Rezension
Top Service, danke vielmals!
Francesco AlbertiniGoogle-Rezension

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bexio

Platin- und Einrichtungspartner

Die höchste Partnerstufe von bexio, verbunden mit laufender Zertifizierung. Im offiziellen Treuhänderverzeichnis gelistet.

Zeitplan

Wann was passiert

Ein Abschluss ist kein Ereignis im März, sondern ein Ablauf über mehrere Monate. Wer den ersten Schritt ernst nimmt, hat mit den übrigen wenig Mühe.

  1. Vorbereitung und Unterlagen

    Vor dem Stichtag offene Posten durchgehen, private Bezüge klären, fehlende Belege einfordern. Eine Stunde im Dezember spart im März einen Tag. Im Januar und Februar die Unterlagen zusammenstellen: Bankauszüge per Stichtag, Saldobestätigungen, Lohndaten, Verträge über das Jahresende hinaus.

  2. Abschluss und Steuererklärung

    Wir buchen, stimmen ab, erstellen Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang und koordinieren die Steuererklärung gleich dazu.

  3. Bis 6 Monate nach Stichtag

    Generalversammlung mit Genehmigung der Jahresrechnung. Den Protokollentwurf liefern wir mit, damit nichts vergessen geht.

Besprechung am Schreibtisch: Eine Hand zeigt mit dem Stift auf den Laptop, daneben liegen Unterlagen, eine Frau hält eine Kaffeetasse
Die vier Zahlen, die zählenAlle vier stehen im Gesetz und lassen sich nachschlagen. Wer sie kennt, gerät nicht im April in Hektik.
Monate bis zur GV
6
Die ordentliche Generalversammlung findet innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt (Art. 699 OR).
Tage für die MWST
180
Fehler, die beim Jahresabschluss auffallen, sind spätestens in der Abrechnung der Periode zu korrigieren, in die der 180. Tag nach Geschäftsjahresende fällt (Art. 72 Abs. 1 MWSTG). Später entdeckte Fehler bleiben korrekturpflichtig, bis die Periode rechtskräftig oder verjährt ist.
Umsatzschwelle
CHF500'000
Ab hier führt auch eine Einzelfirma eine doppelte Buchhaltung statt nur Einnahmen und Ausgaben.
Jahre Aufbewahrung
10
Geschäftsbücher, Belege und der Geschäftsbericht müssen 10 Jahre verfügbar bleiben.

Die Frist für die Steuererklärung setzt zusätzlich der Kanton. Im Kanton Zürich reichen juristische Personen sie bis zum 30. September ein. Bis zu diesem Datum lässt sich online eine Fristerstreckung bis zum 30. November beantragen. Darüber hinaus bewilligt das Steueramt nur ausnahmsweise und nur auf schriftliches Gesuch; Arbeitsüberlastung und fehlende Unterlagen zählen ausdrücklich nicht als Grund. Wir beantragen die Fristerstreckung, wenn es nötig wird, und sagen Ihnen vorher Bescheid.

Was einen Abschluss verzögert und teurer machtSechs Gründe, die wir jedes Jahr sehen. Fünf davon können Sie selbst abstellen, und das schlägt direkt auf die Offerte durch.

Fehlende Belege

Der mit Abstand häufigste Grund. Eine einzige nicht auffindbare Lieferantenrechnung kann eine Abstimmung eine Woche aufhalten.

Nicht abgestimmte Bankkonten

Wenn der Saldo in der Buchhaltung nicht dem Kontoauszug entspricht, muss die Differenz gesucht werden, rückwärts durch 12 Monate.

Offene Posten ohne Klärung

Debitoren, die seit 2 Jahren offen sind, und Kreditoren, die längst bezahlt wurden: Beides muss vor dem Abschluss bereinigt sein.

Privates im Geschäft

Private Bezüge und Auslagen müssen abgegrenzt werden. Je später das passiert, desto mühsamer wird die Zuordnung.

Verträge, die niemand kennt

Leasing, Darlehen, Mietverträge über das Jahresende hinaus. Sie beeinflussen die Abgrenzungen und tauchen oft erst spät auf.

Die Steuererklärung separat

Wer den Abschluss bei uns und die Steuererklärung anderswo machen lässt, zahlt zweimal für dieselbe Einarbeitung und riskiert Abweichungen.

Wie Sie bei uns anfangenEine kurze Nachricht genügt. Danach erhalten Sie eine Offerte für Ihren Fall, mit Zeitplan, bevor wir mit der Arbeit anfangen.

Schreiben Sie uns an info@onaccounting.ch, und wir sagen Ihnen, was wir brauchen. Passt die Offerte, legen wir los; passt sie nicht, hat Sie das nichts gekostet.

Das Erstgespräch

Reden wir 30 Minuten über Ihre Buchhaltung

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns gemeinsam an, wo Ihr Betrieb heute Zeit verliert und was wir davon übernehmen können. Danach wissen Sie, woran Sie sind.

Offerte anfordern

Mit wem möchten Sie sprechen?

30 Minuten, unverbindlich, per Video oder bei uns in Dübendorf. Beide führen das Erstgespräch selbst.

Lieber per E-Mail? info@onaccounting.ch

Aus dem Blog

Der erste Jahresabschluss: was Gründerinnen und Gründer wissen sollten

3 Minuten Lesezeit · Jahresabschluss, Gründung

  • Das erste Geschäftsjahr kann kürzer oder länger als 12 Monate sein. Die zulässige Dauer ist vorab zu klären.
  • Ein abweichender Abschlussstichtag muss zum Betrieb und zu den steuerlichen Vorgaben passen.
  • Belege und Bankbewegungen sollten auch im ersten Jahr laufend erfasst und abgestimmt werden.
  • MWST, Löhne und Sozialversicherungen haben eigene Melde- und Abrechnungsfristen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauchen Sie von uns?

Die vollständige Buchhaltung des Geschäftsjahres, Bankauszüge per Stichtag, offene Debitoren und Kreditoren, Lohndaten sowie Verträge, die über das Jahresende hinausreichen. Wenn wir die laufende Buchhaltung führen, haben wir das meiste bereits.

Wie lange dauert ein Jahresabschluss?

Das hängt vom Zustand der Buchhaltung ab. Bei sauber geführten Büchern und vollständigen Unterlagen ist der Abschluss in wenigen Wochen erledigt. Fehlende Belege sind erfahrungsgemäss der häufigste Grund für Verzögerungen.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?

Der Jahresabschluss ist die handelsrechtliche Jahresrechnung nach OR: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Die Steuererklärung leitet daraus die steuerbaren Werte ab. Beides hängt zusammen, deshalb machen wir es koordiniert.

Können Sie den Abschluss übernehmen, obwohl wir selbst buchen?

Ja, das ist sogar häufig. Wir prüfen Ihre Buchungen, korrigieren wo nötig und machen die Abschlussarbeiten. Wenn wir grössere Lücken finden, melden wir uns, bevor daraus Mehraufwand entsteht.

Wir arbeiten mit bexio. Müssen wir etwas vorbereiten?

Nein. Sie geben uns einen Treuhänder-Zugang zu Ihrem bexio frei, das ist in zwei Klicks erledigt. Wir buchen den Abschluss direkt dort, damit nichts hin und her kopiert werden muss. Läuft Ihre Buchhaltung in einem anderen System, geht es genauso, dann arbeiten wir mit Ihren Auszügen.

Brauchen wir eine Revision?

Kleine Gesellschaften können auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn alle Aktionäre zustimmen und höchstens zehn Vollzeitstellen bestehen. Seit 2025 gilt der Verzicht nur für künftige Geschäftsjahre. Ob das bei Ihnen geht, zeigt unser Revisionspflicht-Check in höchstens fünf Fragen, und wir klären es gern mit Ihnen. Erstellen wir Ihren Abschluss oder führen wir Ihre Buchhaltung, prüfen wir nicht selbst, sondern vermitteln Ihnen eine unabhängige Revisionsstelle.

Ist die Steuererklärung wirklich enthalten?

Ja, für GmbH und AG. Wir erstellen beides koordiniert, damit Abschluss und Deklaration zusammenpassen und keine Rückfragen der Steuerverwaltung entstehen.

Warum steht dort «ab CHF 2950.–» und kein fester Betrag?

Weil wir vor dem ersten Blick nicht wissen, in welchem Zustand die Buchhaltung ist. Ein sauber geführtes Jahr ist zügig abgeschlossen, ein durchzogenes kostet ein Vielfaches an Korrekturen. Wir schauen deshalb zuerst hinein und offerieren danach, vor Leistungsbeginn, damit Sie in Ruhe entscheiden können. Führen wir Ihre Buchhaltung das Jahr über selbst, ist der Abschluss im Abo enthalten und kostet gar nichts extra.

Bis wann brauchen Sie die Unterlagen?

Je früher, desto entspannter. Bankauszüge per Stichtag, offene Posten und die Lohndaten sind die wichtigsten Teile. Den genauen Zeitplan halten wir in der Offerte fest.

Was kostet ein Jahresabschluss in der Schweiz?

Ein Vergleich lohnt sich nur, wenn man denselben Umfang vergleicht. Unser Einstieg liegt bei CHF 2950.–, und darin stecken vier Teile: die Steuererklärung der juristischen Person, der Entwurf des GV-Protokolls, die gesetzlich vorgeschriebene MWST-Umsatzabstimmung und ein Review Ihrer bexio-Einstellungen. Wer eine Offerte vergleicht, fragt deshalb am besten zuerst, ob die Steuererklärung enthalten ist. Und: Führen wir die Buchhaltung das Jahr über, ist der Abschluss im Abo enthalten und kostet gar nichts extra.

Braucht eine Einzelfirma einen Jahresabschluss?

Das hängt vom Umsatz ab. Bis CHF 500'000 genügt eine Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage, umgangssprachlich die Milchbüechlirechnung. Ab dieser Schwelle gilt dasselbe wie für eine GmbH: doppelte Buchhaltung und Jahresrechnung nach OR. Massgebend ist der Umsatz des letzten Geschäftsjahres, weshalb der Wechsel oft nach einem guten Jahr kommt und überrascht. Für die Steuererklärung brauchen Sie die Zahlen in beiden Fällen sauber.

Was passiert, wenn wir die Fristen verpassen?

Bei der Generalversammlung passiert zunächst nichts Dramatisches. Sie ist nachzuholen, und der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung dafür. Ernster wird es bei den Steuern: Wer die Steuererklärung nicht einreicht, wird nach Ermessen eingeschätzt, und diese Einschätzung fällt fast nie zu Ihren Gunsten aus. Eine Fristerstreckung ist dort möglich und unproblematisch, solange man sie rechtzeitig beantragt. Bei der MWST gibt es eine Fristerstreckung nur für das Einreichen der Abrechnung, nicht für die Zahlung: Die Steuer ist innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode zu bezahlen, und ab dem 61. Tag läuft ohne Mahnung ein Verzugszins (Art. 86 und 87 MWSTG). Die Gesuche um Fristerstreckung reichen wir für Sie ein.