Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Revision
Die Bedingungen für Revisionen und Prüfungen: Auftrag und Unabhängigkeit, Berichterstattung, Vertraulichkeit und Aufbewahrung.

AGB Revision und Prüfungsdienstleistungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für Prüfungs- und verwandte Dienstleistungen der Onaccounting AG, namentlich die Tätigkeit als Revisionsstelle (ordentliche und eingeschränkte Revision), freiwillige Prüfungen, Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und weitere gesetzlich vorgeschriebene Spezialprüfungen sowie Prüfungen im Auftrag.
1.2. Diese AGB bilden zusammen mit der Auftragsbestätigung die Vertragsgrundlage. Bei Widersprüchen geht die Auftragsbestätigung diesen AGB vor.
1.3. Bestimmungen, die ausdrücklich die Tätigkeit als Revisionsstelle betreffen, gelten nur für solche Mandate.
2. Leistungen und Ausführung
2.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; die Korrespondenz per E-Mail gilt als Schriftform.
2.2. Onaccounting AG erbringt ihre Leistungen sorgfältig nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den anwendbaren Prüfungsstandards und Berufsgrundsätzen.
2.3. Die Prüfung ist nicht darauf ausgerichtet, deliktische Handlungen oder andere Gesetzesverstösse aufzudecken, soweit dies nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Sie entbindet die Organe des Kunden nicht von ihrer Verantwortung für Buchführung, Rechnungslegung und interne Kontrolle.
2.4. Onaccounting AG kann Mitarbeitende und fachkundige Dritte beiziehen. Diese unterstehen derselben Geheimhaltungspflicht.
2.5. Terminangaben gelten als Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
2.6. Onaccounting AG erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Zulassung und Unabhängigkeit. Sie informiert den Kunden unverzüglich, wenn diese Voraussetzungen während des Mandats nicht mehr erfüllt sind.
2.7. Berichte, Vereinbarungen und Erklärungen können elektronisch signiert werden. Die Parteien anerkennen die elektronische Signatur als rechtsgültig.
3. Mitwirkung des Kunden
3.1. Der Kunde stellt Onaccounting AG unaufgefordert und rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und informiert sie über Ereignisse und Umstände, die für die Prüfung erheblich sind. Dies gilt auch für Umstände, die erst nach Ablieferung des Berichts bis zur Versammlung des zuständigen Organs bekannt werden.
3.2. Der Kunde gibt eine unterzeichnete Vollständigkeitserklärung ab, zusammen mit einem unterzeichneten Exemplar des Prüfungsgegenstands.
3.3. Der Kunde unterlässt alles, was die Unabhängigkeit von Onaccounting AG beeinträchtigen könnte, und informiert sie unverzüglich über Umstände, die dafür erheblich sein können.
4. Berichte und deren Verwendung
4.1. Berichte sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Entwürfe, Zwischenergebnisse und mündliche Auskünfte sind unverbindlich und können vom unterzeichneten Bericht abweichen.
4.2. Ein Bericht zur Jahresrechnung darf nur unverändert und nur zusammen mit der geprüften Jahresrechnung verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass übrige Teile eines Geschäftsberichts oder anderer Dokumente damit übereinstimmen, und unterbreitet Onaccounting AG vor der Veröffentlichung ein Exemplar. Dies gilt auch für Übersetzungen.
4.3. Übrige Berichte sind für den im Auftrag genannten Zweck und Empfängerkreis bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Onaccounting AG nicht weitergegeben werden, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet; in diesem Fall informiert er Onaccounting AG vorgängig.
4.4. Die Immaterialgüterrechte an den Arbeitsergebnissen, einschliesslich Arbeitsmethoden und Know-how, verbleiben bei Onaccounting AG. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht zum vereinbarten Gebrauch.
4.5. Ein Hinweis auf die Vertragsbeziehung, namentlich als Referenz, bedarf des Einverständnisses beider Parteien.
4.6. Gesetzliche Melde-, Anzeige- und Informationspflichten, namentlich diejenigen der Revisionsstelle, bleiben in jedem Fall vorbehalten. Soweit möglich informiert Onaccounting AG den Kunden vorgängig.
5. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
5.1. Onaccounting AG wahrt über alle ihr im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen. Die Pflicht besteht über das Ende des Mandats hinaus fort. Das Revisionsgeheimnis bleibt vorbehalten.
5.2. Eine Offenlegung ist zulässig gegenüber den nach Ziffer 2.4 beigezogenen Personen sowie soweit Gesetz oder behördliche Anordnung sie verlangen.
5.3. Die Arbeitspapiere sind Eigentum von Onaccounting AG. Im Rahmen der Aufsicht und der gesetzlich vorgesehenen Qualitätssicherung kann Onaccounting AG verpflichtet sein, diese der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde oder einer mit der Qualitätsprüfung betrauten Person offenzulegen. Diese Personen unterstehen ihrerseits der Geheimhaltungspflicht.
5.4. Die Verschwiegenheitspflicht hindert Onaccounting AG nicht daran, gleiche oder ähnliche Aufträge für andere Kunden auszuführen.
6. Datenschutz und elektronische Kommunikation
6.1. Beide Parteien halten das anwendbare Datenschutzrecht ein. Informationen zur Bearbeitung von Personendaten durch Onaccounting AG finden sich unter https://www.onaccounting.ch/datenschutz.
6.2. Der Kunde stellt nur Personendaten zur Verfügung, die für die Leistungserbringung notwendig und rechtmässig erhoben sind.
6.3. Die Parteien können für Kommunikation und Datenaustausch elektronische Lösungen einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten verloren gehen, abgefangen oder verändert werden; jede Partei trifft dafür in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen.
6.4. Onaccounting AG bearbeitet und speichert Daten in der Schweiz oder in Staaten mit angemessenem Datenschutz und trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Eine Bearbeitung durch Dritte erfolgt nur, soweit sie mit dem Berufs- und Revisionsgeheimnis vereinbar ist.
7. Honorar und Zahlung
7.1. Das Honorar richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Ohne abweichende Vereinbarung wird nach effektivem Zeitaufwand zu den geltenden Ansätzen abgerechnet. Honorarangaben verstehen sich exklusive Barauslagen und Mehrwertsteuer.
7.2. Kostenvoranschläge beruhen auf den Angaben des Kunden und setzen dessen Mitwirkung voraus; sie sind für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
7.3. Ist ein Pauschalhonorar vereinbart und erhöht sich der Umfang des Mandats wesentlich, informiert Onaccounting AG den Kunden vorgängig. Zusätzliche Leistungen werden erst nach seiner Zustimmung erbracht und nach Aufwand verrechnet.
7.4. Rechnungen sind innert der angegebenen Frist zahlbar; danach gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Für jede Mahnung werden CHF 40.– verrechnet. Onaccounting AG kann angemessene Vorschüsse und Zwischenrechnungen verlangen und weitere Leistungen von der Begleichung fälliger Beträge abhängig machen; gesetzliche Pflichten der Revisionsstelle bleiben vorbehalten.
8. Haftung
8.1. Onaccounting AG steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
8.2. Für die Tätigkeit als Revisionsstelle und für weitere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen haftet Onaccounting AG nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine vertragliche Beschränkung dieser Haftung ist ausgeschlossen.
8.3. Für die übrigen Leistungen ist die Haftung bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag geschuldeten Jahreshonorars beschränkt. Die Haftung für Absicht, grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten.
9. Dauer und Beendigung
9.1. Das Mandat endet mit Ablauf der Amtsdauer, mit Erfüllung der vereinbarten Leistung oder durch Beendigung nach den nachstehenden Bestimmungen.
9.2. Ein Revisionsmandat kann Onaccounting AG nur aus wichtigen Gründen vorzeitig niederlegen; die Abberufung durch das zuständige Organ des Kunden bleibt vorbehalten.
9.3. Als wichtiger Grund gilt namentlich die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere das Ausbleiben von Unterlagen oder der Vollständigkeitserklärung, der Wegfall der Unabhängigkeit, begründete Zweifel an der Integrität des Kunden oder seiner Organe, Zahlungsverzug trotz Mahnung sowie Umstände, welche die Durchführung der Prüfung nach den Berufsgrundsätzen verunmöglichen.
9.4. Die übrigen Aufträge können von beiden Parteien jederzeit schriftlich beendet werden. Eine Beendigung zur Unzeit verpflichtet zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens.
9.5. Unter besonderen Umständen, namentlich wenn der Kunde Geschäfte betreibt, die den Ruf von Onaccounting AG beeinträchtigen können, kann das Mandat fristlos beendet werden.
9.6. Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach effektivem Aufwand zu vergüten, bei einem Pauschalhonorar anteilig nach dem Stand der Arbeiten. Bereits fakturierte oder bezahlte Honorare für erbrachte Leistungen werden nicht zurückerstattet. Von Onaccounting AG gegenüber Dritten eingegangene Verpflichtungen sind zu übernehmen oder zu entschädigen. Sämtliche offenen Rechnungen werden mit der Beendigung zur Zahlung fällig.
9.7. Nach der Beendigung nimmt Onaccounting AG nur noch diejenigen Handlungen vor, die zur Vermeidung von Schäden beim Kunden zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Eine Verpflichtung zur Weiterführung des Mandats besteht nicht.
9.8. Kann Onaccounting AG ihre Leistungen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht erbringen, verlängern sich die vereinbarten Termine angemessen.
10. Unterlagen und Aufbewahrung
10.1. Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
10.2. Die Arbeitspapiere verbleiben bei Onaccounting AG; der Kunde hat keinen Anspruch auf deren Herausgabe. Ihr überlassene Originalunterlagen des Kunden gibt sie auf Verlangen zurück.
10.3. Onaccounting AG bewahrt ihre Arbeitspapiere während mindestens zehn Jahren auf und kann zu Dokumentationszwecken Kopien der ihr überlassenen Unterlagen behalten.
10.4. Einer nachfolgenden Revisionsstelle oder Prüferin kann nach Absprache mit dem Kunden Einsicht in die Arbeitspapiere gewährt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn er ihnen nicht innert 60 Tagen widerspricht. Für ein laufendes Revisionsmandat gelten die bei Mandatsbeginn vereinbarten AGB bis zum Ablauf der Amtsdauer.
11.2. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig, bleibt der übrige Vertragsinhalt gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch die zulässige Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
11.3. Es gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Onaccounting AG.
11.4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei.
Dübendorf, September 2026.