Firmengründung

Gründen Sie Ihre Firma: schnell und planbar

Von der Idee bis zum Handelsregistereintrag: Wir begleiten Ihre Gründung digital und zu fairen Fixpreisen. Auf Wunsch übernehmen wir danach gleich die Buchhaltung.

zzgl. Handelsregister- und Notargebühren

Abstrakte dreidimensionale Form, die sich nach oben öffnet

Leistungen

Alles, was zur Gründung gehört

Wir begleiten Sie von der Rechtsformberatung bis zum Handelsregistereintrag und übernehmen auf Wunsch danach gleich die Buchhaltung. Was dazugehört, klappt je Zeile auf.

  • Rechtsformberatung

    Einzelfirma, GmbH oder AG? Wir beraten Sie zur passenden Rechtsform und ihren Folgen.

  • Firmennamensprüfung

    Wir prüfen die Verfügbarkeit Ihres Wunschnamens beim Handelsregister.

  • Gründungsdokumente

    Statuten, Entwurf der Gründungsurkunde und alle nötigen Unterlagen.

  • Anmeldung bei den Sozialversicherungen

    AHV und, sobald Sie jemanden anstellen, BVG und UVG. Für die Wahl der Vorsorge- und Versicherungslösung vermitteln wir Sie an einen Partner, den wir kennen.

  • Kostenloses Erstgespräch

    Das erste Gespräch geht auf uns, unverbindlich und ehrlich.

  • Buchhaltung ab Tag eins

    Auf Wunsch direkt mit einem Treuhand-Abo ab CHF 290.– pro Monat starten.

Welche Form passt zu Ihrem VorhabenEinzelfirma, GmbH oder AG, je mit Haftung, Kapital, Sozialversicherungen und Steuern.

Einzelfirma

Schnell und ohne Mindestkapital, aber Sie haften mit dem Privatvermögen. Ins Handelsregister muss die Einzelfirma ab einem Umsatzerlös von CHF 100'000 im letzten Geschäftsjahr. Ausgenommen sind freie Berufe ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe.

Sozialversicherungen
Sie gelten als selbständig erwerbend, sofern die AHV-Ausgleichskasse dies anerkennt. Die AHV/IV/EO-Beiträge auf dem Gewinn tragen Sie allein. Pensionskasse und Unfallversicherung sind freiwillig. Gegen Arbeitslosigkeit sind Sie nicht versichert.
Steuern
Der Gewinn wird zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen privat versteuert. Das ist einfach, bei höheren Gewinnen greift aber die volle Progression.

GmbH

Stammkapital CHF 20'000.–, vollständig einzuzahlen. Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesellschafter sind im Handelsregister öffentlich sichtbar.

Sozialversicherungen
Als Geschäftsführer sind Sie Angestellter Ihrer GmbH. Auf Ihrem Lohn fallen AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse und Unfallversicherung an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Inhaber allerdings nur eingeschränkt. Dividenden sind AHV-frei, solange der Lohn angemessen ist.
Steuern
Die GmbH zahlt Gewinn- und Kapitalsteuer. Lohn und Dividenden versteuern Sie privat, Dividenden ab 10 Prozent Beteiligung nur teilweise. Der Mix aus Lohn und Dividende lässt sich planen.

AG

Aktienkapital CHF 100'000.–, mindestens CHF 50'000.– einzuzahlen. Aktionäre bleiben nach aussen anonym. Die gängige Form, wenn später Investoren dazukommen sollen.

Sozialversicherungen
Als Geschäftsführer sind Sie Angestellter Ihrer AG. Auf Lohn und Verwaltungsratshonoraren fallen alle Sozialversicherungsbeiträge an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Inhaber nur eingeschränkt. Dividenden sind AHV-frei, solange der Lohn angemessen ist.
Steuern
Die AG zahlt Gewinn- und Kapitalsteuer. Lohn und Dividenden versteuern Sie privat, Dividenden ab 10 Prozent Beteiligung nur teilweise.

Für alle drei gilt: Ab CHF 100'000 Umsatz pro Jahr besteht die Mehrwertsteuerpflicht.

Die ausführliche Gegenüberstellung nach Haftung, Kapital, Steuern, Sozialversicherungen und Publizität steht in unserem Beitrag «Rechtsformen in der Schweiz». Wer noch vor der Rechtsformfrage steht, findet im Beitrag «Die Vorbereitung zur Firmengründung» die Schritte davor.

Die vier Zahlen, die den Rahmen setzenStammkapital, Aktienkapital, die Umsatzschwelle der Einzelfirma und die MWST-Pflicht. Alle vier stehen im Obligationenrecht beziehungsweise im Mehrwertsteuergesetz.
Stammkapital GmbH
CHF20'000
Vollständig einzuzahlen. Das Geld gehört danach der Gesellschaft und darf für den Betrieb verwendet werden.
Aktienkapital AG
CHF100'000
Davon mindestens CHF 50'000.– bei der Gründung einzuzahlen.
Umsatz Einzelfirma
CHF100'000
Ab diesem Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr muss die Einzelfirma ins Handelsregister (Art. 931 OR). Ausgenommen sind freie Berufe ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe.
MWST-Pflicht
CHF100'000
Gilt für alle Rechtsformen. Darunter ist die freiwillige Anmeldung manchmal sinnvoll.

Beim Kapital gilt: Es ist keine Gebühr. Nach dem Handelsregistereintrag gibt die Bank das einbezahlte Kapital frei, und das Geld steht Ihrer Gesellschaft für den Betrieb zur Verfügung.

Selbst gründen oder begleiten lassen?Man kann in der Schweiz ohne Weiteres selbst gründen. Sechs Punkte, an denen sich zeigt, wann sich Begleitung lohnt und wann nicht.

Was Sie selbst tun

Selbst gründen

Statuten aufsetzen, Name prüfen, Notartermin organisieren, Kapitalkonto eröffnen, Anmeldung einreichen.

Mit Begleitung

Unterschreiben und beim Notar erscheinen. Den Rest bereiten wir vor.

Was es kostet

Selbst gründen

Nur die amtlichen Gebühren und Ihre Zeit, plus das Risiko einer Korrekturrunde.

Mit Begleitung

Unser Honorar zusätzlich zu den Gebühren. Dafür stimmt es beim ersten Mal.

Wo es typischerweise klemmt

Selbst gründen

Zweckartikel zu eng formuliert, Firmenname nicht zulässig, unvollständige Beilagen zur Anmeldung. Jede Rückweisung kostet eine Woche.

Mit Begleitung

Wir kennen die Formulierungen, die durchgehen, und den Ablauf im Kanton Zürich.

Rechtsform und Steuern

Selbst gründen

Sie entscheiden nach dem, was Sie gelesen haben.

Mit Begleitung

Wir rechnen die Folgen durch: Kapitalbedarf, Haftung, Sozialversicherungen, Steuerlast.

Danach

Selbst gründen

Buchhaltung, Sozialversicherungen und MWST müssen Sie selbst aufgleisen.

Mit Begleitung

Auf Wunsch übernehmen wir das ab Tag eins, inklusive der Anmeldungen.

Wann es passt

Selbst gründen

Bei einer Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag ist der Aufwand überschaubar.

Mit Begleitung

Bei GmbH und AG, wo Notar, Kapitalkonto und Statuten zusammenkommen.

Preise

Drei Gründungspakete

Fixpreise exkl. MWST, zuzüglich amtlicher Gebühren.

Einzelfirma

Für den Start in die Selbständigkeit

CHF290.–

  • Gründungsberatung
  • Handelsregisteranmeldung
  • MWST-Anmeldung
Gründung starten
Empfohlen

Bargründung AG / GmbH

Der Klassiker

CHF990.–

  • Rechtsformberatung
  • Gründungsdokumente
  • Notarielle Beurkundung
  • Handelsregisteranmeldung
Gründung starten

Sacheinlagegründung

Wenn Sachwerte eingebracht werden

CHF2500.–

  • Gründung mit Sacheinlagen
  • Gründungsdokumente und Gründungsbericht
  • Prüfung über eine unabhängige Revisionsstelle, die wir vermitteln (separat verrechnet)
  • Notarielle Beurkundung
Offerte anfragen

Einzelfirma gründen

Unser Honorar beträgt CHF 290.–, mit Gründungsberatung, Handelsregisteranmeldung und MWST-Anmeldung. Sie brauchen weder Mindestkapital noch Notar, haften aber mit dem Privatvermögen. Ins Handelsregister muss die Einzelfirma ab einem Umsatzerlös von CHF 100'000 im letzten Geschäftsjahr, freie Berufe ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe ausgenommen (Art. 931 Abs. 1 OR).

GmbH gründen

Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000.– und wird bei der Gründung vollständig auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt. Die öffentliche Beurkundung beim Notariat ist Pflicht. Unser Honorar beträgt CHF 990.– für die Bargründung und CHF 2500.– bei Sacheinlagen. Mit Notariat, Handelsregister und Bank kostet eine Bargründung meist CHF 2400.– bis 4700.–.

AG gründen

Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000.–, davon sind bei der Gründung mindestens CHF 50'000.– einzuzahlen. Auch hier ist die öffentliche Beurkundung Pflicht. Unser Honorar beträgt CHF 990.– für die Bargründung und CHF 2500.– bei Sacheinlagen, dazu kommen Notariat, Handelsregister und Bank.

Was eine Gründung zusätzlich kostetZu unserem Honorar kommen Notariat, Handelsregister und Bank. Hier die ganze Summe, auch die Positionen, die nicht an uns gehen.

Unser Honorar

CHF 290.– für die Einzelfirma, CHF 990.– für die Bargründung einer GmbH oder AG, CHF 2500.– bei Sacheinlagen. Die Prüfung der Sacheinlage verrechnet die Revisionsstelle separat. Exklusive MWST.

Notariat

Bei GmbH und AG Pflicht. Je nach Kanton und Kapital rund CHF 600.– bis 2500.–. Geht direkt an das Notariat, nicht an uns.

Handelsregister

Rund CHF 600.– für eine GmbH oder AG. Bei der Einzelfirma tiefer und unter CHF 100'000 Umsatz oft gar nicht nötig.

Kapitaleinzahlungskonto

Die Banken verlangen dafür meist eine Gebühr im Bereich von CHF 200.– bis 600.–.

Das Kapital selbst

CHF 20'000.– bei der GmbH, mindestens CHF 50'000.– bei der AG. Das ist keine Gebühr. Das Geld gehört danach Ihrer Gesellschaft und steht für den Betrieb zur Verfügung.

Was danach läuft

Buchhaltung, Sozialversicherungen, MWST und der erste Abschluss. Das ist der Teil, den Gründungsangebote gern weglassen und der über Jahre anfällt.

Für eine GmbH als Bargründung liegen die Kosten damit meist zwischen CHF 2400.– und 4700.–, plus das Stammkapital von CHF 20'000.–, das Ihrer Gesellschaft gehört und nicht verloren geht. Wenn Sie irgendwo «ab CHF 249.– all-inclusive» lesen, lohnt sich die Frage, welche dieser Positionen darin enthalten sind.

Melanie Giang und Silvio Börlin, Gründerin und Gründer der Onaccounting AG, am Schreibtisch im Büro
Melanie Giang und Silvio Börlin

Ihr Team

Wir begleiten Ihre Gründung

Wir kennen die Formulierungen, die durchgehen, und den Ablauf im Kanton Zürich. Das erste Gespräch geht auf uns, unverbindlich und ehrlich, und auf Wunsch übernehmen wir danach gleich die Buchhaltung.

  • Melanie GiangMitgründerin
  • Silvio BörlinMitgründer
  • EmiliaBuchhaltung und Löhne
  • OkiKI im Team
  • HarveyChief Happiness Officer

Kriesbachstrasse 30, 8600 Dübendorf · Mo–Fr 9–18 Uhr

Das ganze Team kennenlernen

Kundenstimmen

Was unsere Mandanten sagen

Echte Google-Rezensionen

4,9 von 5 aus 26 Google-Bewertungen, Stand 10.10.2026

Die komplette Auslagerung der Buchhaltung an Onaccounting war für uns die richtige Entscheidung. Alles ist organisiert, transparent und zuverlässig.
Jelena LaurentGoogle-Rezension
Zuverlässig, transparent und professionell. Silvio nimmt sich Zeit für Fragen und erklärt komplexe Themen verständlich. Wir fühlen uns als Firma bestens aufgehoben.
Céline S.Google-Rezension
Kompetent, freundlich und effizient. Fragen wurden rasch beantwortet und alles wurde zuverlässig erledigt. Klare Empfehlung!
Tamara WunderlinGoogle-Rezension
Schnell, unkompliziert und professionell. Die Firmengründung lief absolut reibungslos.
Fabrizio BrescianiGoogle-Rezension
Super Team, sehr freundlich, professionell und engagiert! Kann ich nur weiter empfehlen
Andreas BrunGoogle-Rezension
Professionell und kompetent! Bin sehr zufrieden und kann die Firma nur weiterempfehlen.
Vanessa LutzGoogle-Rezension
Immer gut erreichbar und schnell im Antworten!
Sara FornasieroGoogle-Rezension
Super Service und sehr freundlich! Sehr zu empfehlen :)
RafaelaGoogle-Rezension
Top Service, danke vielmals!
Francesco AlbertiniGoogle-Rezension

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bexio

Platin- und Einrichtungspartner

Die höchste Partnerstufe von bexio, verbunden mit laufender Zertifizierung. Im offiziellen Treuhänderverzeichnis gelistet.

Ablauf

Von der Idee zum Handels­register­eintrag

Drei Schritte, meist 2 bis 3 Wochen ab vollständigen Unterlagen. Den Grossteil dieser Zeit brauchen Notariat und Amt, nicht wir.

  1. Erstgespräch

    Rechtsform, Kapitalbedarf, Firmenname und Zweck. 30 Minuten, kostenlos, danach wissen Sie, was auf Sie zukommt und was es insgesamt kostet.

  2. Unterlagen und Konto

    Wir prüfen den Namen beim Handelsregister und bereiten Statuten und Gründungsurkunde für das Notariat vor. Für das Kapitaleinzahlungskonto bekommen Sie alle Unterlagen fertig auf den Tisch, damit die Bank beim ersten Anlauf nichts mehr nachfordert. Eröffnen müssen Sie es selbst.

  3. Notar, Eintrag und Start

    Zuerst die öffentliche Beurkundung: bei GmbH und AG Pflicht, bei der Einzelfirma nicht nötig. Wir bereiten alles vor, Sie erscheinen und unterschreiben. Danach trägt das Handelsregisteramt ein, das Kapital wird freigegeben, und wir melden Sie bei AHV und, falls nötig, bei der MWST an.

Drei Personen besprechen sich im Büro, eine davon hält einen aufgeklappten Laptop, eine zweite zeigt auf den Bildschirm
Mit dem Eintrag beginnt die BuchhaltungNicht im nächsten Januar, sondern mit dem Eintrag ins Handelsregister. Dazu kommen AHV, MWST und, sobald Sie jemanden anstellen, BVG und Unfallversicherung.

Zur Buchhaltung kommen die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, die Frage nach der MWST und, sobald Sie jemanden anstellen, die Anschlüsse bei BVG und Unfallversicherung. Das sind die drei Dinge, die nach einer Gründung am häufigsten liegen bleiben.

Wir übernehmen das auf Wunsch ab Tag eins, im Treuhand-Abo ab CHF 290.– pro Monat, inklusive Jahresrechnung und Steuererklärung. Und ganz offen: Das ist der Grund, warum wir Gründungen zu diesen Preisen begleiten. Uns ist lieber, Sie starten sauber und bleiben, als dass wir an der Gründung verdienen.

Das Erstgespräch

Reden wir 30 Minuten über Ihre Gründung

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns gemeinsam an, wo Ihr Betrieb heute Zeit verliert und was wir davon übernehmen können. Danach wissen Sie, woran Sie sind.

Offerte anfordern

Mit wem möchten Sie sprechen?

30 Minuten, unverbindlich, per Video oder bei uns in Dübendorf. Beide führen das Erstgespräch selbst.

Lieber per E-Mail? info@onaccounting.ch

Aus dem Blog

Die Vorbereitung zur Firmengründung in der Schweiz

5 Minuten Lesezeit · Gründung

  • Prüfen Sie vor der Gründung, ob es für Ihr Angebot zahlende Kundschaft gibt. Gespräche mit möglichen Kundinnen und Kunden sagen mehr als die Begeisterung für die Idee.
  • Rechtsform und Finanzplan hängen zusammen: Die Rechtsform bestimmt Haftung und Mindestkapital, der Finanzplan zeigt, wie viel Geld Sie bis zu den ersten Einnahmen brauchen.
  • Zu den Formalitäten gehören der Handelsregistereintrag, die Anmeldung bei einer AHV-Ausgleichskasse und ab CHF 100'000 Jahresumsatz die MWST. Mit den ersten Angestellten kommen Unfallversicherung und berufliche Vorsorge dazu.
  • Standort, Infrastruktur und der Weg zu den ersten Kundinnen und Kunden gehören in dieselbe Planung, nicht erst danach.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Gründung?

Wenn die Unterlagen vollständig sind und das Kapital einbezahlt ist, steht der Handelsregistereintrag meist innerhalb von 2 bis 3 Wochen. Den Grossteil dieser Zeit brauchen Notariat und Handelsregisteramt.

Was kommt zu Ihrem Honorar noch dazu?

Notariatsgebühren und die Handelsregistergebühr. Beide hängen von Kanton und Kapital ab. Wir nennen Ihnen die zu erwartende Summe im Erstgespräch, damit Sie die Gesamtkosten kennen.

Brauchen wir ein Kapitaleinzahlungskonto?

Bei GmbH und AG ja. Das Kapital wird darauf einbezahlt und nach dem Handelsregistereintrag freigegeben. Eröffnen müssen Sie das Konto selbst, dafür verlangen die Banken die Gründerin oder den Gründer persönlich. Von uns bekommen Sie vorher alles, was die Bank sehen will, damit der Termin beim ersten Anlauf durchgeht.

Müssen wir uns für die MWST anmelden?

Pflicht wird es ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Darunter ist die freiwillige Anmeldung manchmal sinnvoll, etwa bei hohen Investitionen mit Vorsteuerabzug. Wir schauen das mit Ihnen an.

Können Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen?

Ja. Bei einer GmbH oder AG muss allerdings mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz eingetragen sein. Bei einer AG übernehmen wir diese Rolle bei Bedarf mit einem Verwaltungsratsmandat. Eine GmbH hat keinen Verwaltungsrat; dort muss diese Person eine Geschäftsführerin, ein Geschäftsführer, eine Direktorin oder ein Direktor sein. Was sonst noch zu beachten ist, steht ausführlich in unserem Beitrag «Als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen»: Bewilligungen, Personenfreizügigkeit, Kapitalherkunft.

Was kostet eine Gründung insgesamt?

Für eine GmbH als Bargründung: unser Honorar von CHF 990.–, dazu Notariat von rund CHF 600.– bis 2500.– je nach Kanton, die Handelsregistergebühr von rund CHF 600.– und eine Bankgebühr für das Kapitaleinzahlungskonto. Zusammen liegen die Kosten damit meist zwischen CHF 2400.– und 4700.–, plus das Stammkapital von CHF 20'000.–, das aber Ihrer Gesellschaft gehört und nicht verloren geht. Wenn Sie irgendwo «ab CHF 249.– all-inclusive» lesen, lohnt sich die Frage, welche dieser Positionen darin enthalten sind.

GmbH oder Einzelfirma, was ist richtig für uns?

Die Einzelfirma ist schnell, braucht kein Kapital und keinen Notar. Sie haften aber mit dem Privatvermögen. Die GmbH beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, kostet CHF 20'000.– Kapital und bringt eine Buchführungspflicht mit. Als Faustregel: Wer allein startet, wenig Risiko trägt und unter CHF 100'000 Umsatz bleibt, fährt mit der Einzelfirma gut. Sobald Mitarbeitende, Investitionen oder Haftungsrisiken dazukommen, ist die GmbH die ruhigere Wahl. Die ausführliche Gegenüberstellung aller drei Formen steht in unserem Beitrag zu den Rechtsformen.

Was passiert direkt nach dem Handelsregistereintrag?

Drei Dinge, die gern vergessen gehen. Erstens die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, auch wenn Sie zunächst allein arbeiten. Zweitens die Prüfung, ob eine MWST-Anmeldung nötig oder sinnvoll ist. Und drittens die Buchhaltung: Sie beginnt mit dem Eintrag, nicht im nächsten Januar. Wir übernehmen alle drei Punkte, wenn Sie möchten.

Können wir eine Einzelfirma später in eine GmbH umwandeln?

Ja, das ist ein üblicher Weg. Der Betrieb wird dabei in die neue Gesellschaft eingebracht, je nach Ausgestaltung als Sacheinlage, was eine Bewertung und eine Prüfung erfordert. Den Gründungsbericht bereiten wir mit Ihnen vor. Prüfen muss ihn ein zugelassener Revisor, und weil wir ihn mitverfasst haben, vermitteln wir dafür eine unabhängige Revisionsstelle. Steuerlich lässt sich das unter bestimmten Voraussetzungen ohne Steuerfolgen abwickeln, aber die Voraussetzungen wollen vorher geprüft sein. Sprechen Sie uns an, bevor Sie handeln, nicht danach.

Gründen Sie auch Sitzgesellschaften oder reine Holdings?

Operative Gesellschaften gründen wir, also solche, die ein Geschäft betreiben. Eine Holding, die operative Tochtergesellschaften hält, zählt für uns dazu. Bei einer reinen Sitzgesellschaft ohne eigene Tätigkeit sagen wir ab. Der Grund liegt im revidierten Geldwäschereigesetz: Die Mitwirkung bei der Gründung nicht operativer Rechtseinheiten ist seit dem 1. Oktober 2026 eine unterstellungspflichtige Tätigkeit mit eigenen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten. Für diesen Bereich sind wir nicht eingerichtet, und eine Leistung halbherzig anzubieten, kommt für uns nicht infrage.