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Die Vorbereitung zur Firmengründung in der Schweiz
Vor dem Handelsregistereintrag kommt die Arbeit: Markt, Rechtsform, Finanzplan und Finanzierung. Danach folgen AHV, Versicherungen und MWST. Die Schritte in der richtigen Reihenfolge.
Von Silvio Börlin · Mitgründer · Dipl. Betriebswirtschafter HF
5 Minuten Lesezeit · Veröffentlicht am · Aktualisiert am

Inhalt dieses Beitrags
Der Eintrag ins Handelsregister ist am Ende einer Gründung vor allem ein formaler Schritt. Was davor kommt, entscheidet mehr: ob es für Ihr Angebot eine Kundschaft gibt, die dafür bezahlt, wie viel Geld Sie bis zu den ersten Einnahmen brauchen und welche Rechtsform dazu passt. Dieser Beitrag geht die Vorbereitung in sechs Schritten durch.
1. Geschäftsidee und Markt prüfen
Am Anfang steht nicht die Begeisterung für die Idee, sondern eine nüchterne Frage: Bezahlt jemand für Ihr Angebot, und zwar genug, damit sich der Betrieb trägt? Prüfen Sie dazu vier Punkte:
- Wer ist Ihre Kundschaft, und welches Problem lösen Sie für sie?
- Wer bietet heute schon Ähnliches an, und zu welchen Preisen?
- Was unterscheidet Ihr Angebot aus Sicht der Kundschaft?
- Wie viele Aufträge brauchen Sie im Monat, um Ihre Kosten zu decken?
Gespräche mit möglichen Kundinnen und Kunden sagen dabei mehr als Annahmen am Schreibtisch. Eine erste Bestellung ist ein besserer Hinweis auf Nachfrage als freundliches Interesse.
2. Die Rechtsform wählen
Die Rechtsform bestimmt, wie Sie haften, wie viel Kapital Sie einbringen und wie Sie besteuert werden. Meist stehen drei Formen zur Wahl:
- Einzelfirma: Sie braucht kein Mindestkapital, dafür haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Ins Handelsregister muss sie ab einem Umsatzerlös von CHF 100'000 im letzten Geschäftsjahr, darunter ist der Eintrag freiwillig (Art. 931 OR).
- GmbH: Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000.– und wird bei der Gründung voll einbezahlt (Art. 773 und 777c OR). Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
- AG: Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000.–, davon sind bei der Gründung mindestens CHF 50'000.– einzuzahlen (Art. 621 und 632 OR). Auch hier ist die Haftung beschränkt.
GmbH und AG werden mit einer öffentlichen Urkunde errichtet und entstehen erst mit dem Eintrag ins Handelsregister (Art. 777 und 779 OR, Art. 629 und 643 OR). Die Kriterien für die Wahl stehen ausführlich in unserem Beitrag «Rechtsformen in der Schweiz: Übersicht und Entscheidungshilfe».
3. Businessplan und Finanzplan aufstellen
Der Businessplan beschreibt Angebot, Kundschaft und Markt, Preise und Vertrieb, die Organisation und die Finanzen. Er zwingt Sie, die Idee zu Ende zu denken, und ist die Grundlage für jedes Gespräch mit einer Bank oder mit Geldgebern.
Der wichtigste Teil ist der Finanzplan. Er zeigt, wie viel Geld Sie brauchen, bis die Einnahmen die Kosten decken. Rechnen Sie ihn für das erste Jahr Monat für Monat, denn erst dann sehen Sie, wann am meisten Geld gebunden ist. Ihr eigener Lebensunterhalt gehört ebenfalls hinein.
4. Die Finanzierung sichern
Steht der Kapitalbedarf fest, geht es darum, woher das Geld kommt. Üblich sind drei Wege, oft in Kombination:
- Eigene Mittel: Bei einer GmbH oder AG zahlen Sie das Kapital vor der Beurkundung auf ein Bankkonto ein. Die Bank gibt den Betrag frei, sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist (Art. 633 OR).
- Bankkredit: Die Bank prüft Businessplan, Finanzplan und Sicherheiten. Fehlen Sicherheiten, kann eine vom Bund unterstützte Bürgschaftsorganisation für den Kredit bürgen. Der Bund fördert diese Organisationen ausdrücklich, um KMU und Neugründungen den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern (Art. 1 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen).
- Darlehen oder Beteiligungen aus dem Umfeld: Halten Sie Betrag, Zins und Rückzahlung oder die Höhe der Beteiligung schriftlich fest, auch in der Familie.
Beratung für Gründerinnen und Gründer bietet zudem die Wirtschaftsförderung Ihres Kantons.
5. Formalitäten und Anmeldungen
Mit der Gründung beginnen Pflichten gegenüber mehreren Stellen. In einer GmbH oder AG sind Sie dabei Angestellte oder Angestellter Ihrer eigenen Gesellschaft, sobald diese Ihnen einen Lohn zahlt.
- Firmenname: Prüfen Sie im zentralen Firmenindex Zefix, ob es den Namen schon gibt. Der Name einer GmbH oder AG muss sich von den Namen der bereits eingetragenen Gesellschaften deutlich unterscheiden (Art. 951 OR).
- AHV-Ausgleichskasse: Mit einer Einzelfirma melden Sie sich als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender an; eine GmbH oder AG meldet sich als Arbeitgeberin an, sobald sie Löhne zahlt. Zuständig ist die Ausgleichskasse Ihres Verbands, falls er eine führt, sonst die kantonale (Art. 64 AHVG).
- Unfallversicherung: Angestellte sind vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses an obligatorisch gegen Unfall versichert (Art. 1a und 3 UVG). Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma können Sie sich freiwillig versichern (Art. 4 UVG).
- Berufliche Vorsorge: Wer bei Ihnen mehr als CHF 22'680 im Jahr verdient, ist in der Regel obligatorisch in einer Pensionskasse versichert (Art. 2 BVG). Ihr Betrieb schliesst sich dafür einer Vorsorgeeinrichtung an (Art. 11 BVG).
- MWST: Steuerpflichtig wird, wer im Jahr CHF 100'000 oder mehr Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht von der MWST ausgenommen sind (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Bei einer neuen Tätigkeit zählt, ob das in den ersten 12 Monaten absehbar ist (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Die Anmeldung bei der ESTV erfolgt innert 30 Tagen (Art. 66 MWSTG), freiwillig auch unterhalb der Grenze (Art. 11 MWSTG).
- Bewilligungen: Einige Tätigkeiten sind bewilligungspflichtig, etwa im Gastgewerbe oder in reglementierten Berufen. Klären Sie das beim Kanton, bevor Sie Verträge unterschreiben.
Freiwillige Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht sind eine eigene Frage, die Sie mit einer Versicherungsfachperson klären.
6. Standort, Infrastruktur und erste Kundschaft
Standort und Infrastruktur gehören in den Finanzplan, nicht erst danach. Ein Mietvertrag für Geschäftsräume ist eine feste Verpflichtung, die auch in einem schwachen Monat bezahlt sein will. Dasselbe gilt für den Weg zu den ersten Aufträgen: Ob Sie Kundinnen und Kunden über eine eigene Website, Empfehlungen, Branchenverbände oder Messen erreichen, gehört mit Zeit und Budget in den Businessplan.
Die Reihenfolge auf einen Blick
- Markt prüfen und mit möglichen Kundinnen und Kunden sprechen.
- Rechtsform wählen, Businessplan und monatlichen Finanzplan aufstellen.
- Finanzierung sichern und bei einer GmbH oder AG das Kapital einzahlen.
- Namen prüfen, gründen und bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden.
- MWST-Pflicht prüfen sowie Unfallversicherung und Pensionskasse regeln, bevor die erste angestellte Person anfängt.
- Die Buchhaltung einrichten, bevor die erste Rechnung hinausgeht.
Quellen & weiterführende Informationen
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Die verlinkten Stellen helfen bei der Prüfung aktueller Regeln und der Einordnung Ihres konkreten Falls.
Redaktion & Herausgeberin
Onaccounting AG
Wir begleiten Schweizer Unternehmen bei Buchhaltung, Gründung, Löhnen und Jahresabschluss. Unser Blog macht die Grundlagen dieser Arbeit verständlich und verweist auf weiterführende Fachinformationen.
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