Gründung & Rechtsformen

Rechtsformen in der Schweiz: Übersicht und Entscheidungshilfe

Einzelfirma, GmbH oder AG? Die drei häufigsten Rechtsformen im Vergleich, mit den Kriterien, an denen sich die Wahl tatsächlich entscheidet.

Von Silvio Börlin · Mitgründer · Dipl. Betriebswirtschafter HF

3 Minuten Lesezeit · Veröffentlicht am · Aktualisiert am

Drei unterschiedlich grosse Firmengebäude an einer Wegverzweigung als Wahl der Rechtsform

Aktiengesellschaft, Einzelfirma oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Die Wahl, die Sie treffen, hat rechtliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Konsequenzen. Diese Übersicht unterstützt Sie dabei, die passende Rechtsform zu finden, wenn Sie eine eigene Firma gründen.

In der Schweiz wählen Start-ups am häufigsten eine der drei folgenden Rechtsformen: Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Doch welche soll es sein? Welche passt zu Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden diskutieren wir die wichtigsten Kriterien und geben Ihnen einen Überblick über die drei wichtigsten Rechtsformen.

Wichtige Kriterien für die Wahl der Rechtsform

Wer alle Risiken allein tragen will und mit seinem Privatvermögen für allfällige Forderungen haften kann, ist mit der Einzelfirma (Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit) gut bedient. Wer vorsichtiger ist und finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, gründet eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder AG. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter nach aussen solidarisch und unbeschränkt.

Das Risiko aber ist nur eines der Kriterien. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die Sie bei Ihrem Entscheid berücksichtigen sollten:

  • Kapital und Kosten: Je nach Rechtsform sind Gründungskosten, Gesamtbedarf an Kapital und erforderliches Mindestkapital verschieden. Es empfiehlt sich, eine Aufstellung der Mittel zu machen, die Sie nicht nur für das erste Betriebsjahr Ihres Unternehmens benötigen, sondern auch für die paar folgenden Jahre.
  • Haftung und Risiko: Grundsätzlich gilt: Je höher das unternehmerische Risiko und/oder der finanzielle Einsatz, desto mehr spricht für eine Unternehmensform, welche die Haftung beschränkt, also eine GmbH oder eine AG. Bei diesen haften Sie nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.
  • Unabhängigkeit: Der Handlungsspielraum ist je nach Rechtsform mal weniger, mal stärker eingeschränkt. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie allein oder mit Partnern ein Geschäft betreiben wollen. Wenn Sie mit Partnern arbeiten, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie reine Investoren oder ins Tagesgeschäft involvierte Partner bevorzugen.
  • Steuern: Jede Unternehmensform hat auch steuerliche Auswirkungen. Bei den einen werden Unternehmen und Inhaberinnen oder Inhaber getrennt besteuert, bei den anderen gemeinsam. In der Tendenz gilt: Hohe Gewinne werden bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Einzelfirmen. Umgekehrt ist zu beachten, dass Kapitalgesellschaften der Doppelbesteuerung von Gewinnen unterliegen.
  • Sozialversicherungen: Je nach Rechtsform sind einzelne Sozialversicherungen obligatorisch, andere freiwillig. So sorgen Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma selbst für ihre Altersvorsorge. Bei AG und GmbH sind sie Angestellte ihrer Gesellschaft, und ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 ist der Anschluss an eine Pensionskasse Pflicht.

Die drei Rechtsformen im Überblick

  • Einzelfirma: Sie ist rasch gegründet und braucht kein Mindestkapital. Dafür haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Ins Handelsregister muss sie ab einem Umsatzerlös von CHF 100'000 im letzten Geschäftsjahr (Art. 931 OR). Unter CHF 500'000 Umsatzerlös genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 OR).
  • GmbH: Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000.– und wird voll einbezahlt. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter stehen mit Namen im Handelsregister (Art. 791 OR), und die GmbH führt eine vollständige Buchhaltung.
  • AG: Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000.–, davon sind mindestens CHF 50'000.– einzuzahlen. Die Haftung ist ebenfalls beschränkt. Die Aktionärinnen und Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister, sondern im Aktienbuch der Gesellschaft. Auch die AG führt eine vollständige Buchhaltung.

Ein späterer Wechsel, etwa von der Einzelfirma in eine GmbH, ist möglich, braucht aber eine Umwandlung mit eigenem Aufwand und eigenen Kosten. Es lohnt sich deshalb, die Wahl am Anfang gut zu überlegen.

Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Die verlinkten Stellen helfen bei der Prüfung aktueller Regeln und der Einordnung Ihres konkreten Falls.

Redaktion & Herausgeberin

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